Grundwehrdienst Türkei - Kindesunterhalt

Hallo,

ich wusste nicht, welches Brett ich nehmen sollte, also ggfs verschieben!

Ein Türke in D muss seinen türk. Kindern in D Unterhalt zahlen.

Nun ist er in der Türkei und leistet dort seinen Wehrdienst ab.

Gibt es ähnlich wie in D Unterhaltszahlungen des türk. Staates an die Familie / Kinder während des Grundwehrdienstes?

Wo beantragt man ggfs diese türk. Unterhaltssicherung?

grüsse
dragonkidd

Hallo,

Gibt es ähnlich wie in D Unterhaltszahlungen des türk.
Staates an die Familie / Kinder während des Grundwehrdienstes?

Dies solltest Du bei den türkischen Behörden nachfragen. Bei der Borschaft können die sicher weiter helfen oder Stellen nennen, bei denen man nachfragen kann.
Gruss
Jasmin

Dies solltest Du bei den türkischen Behörden nachfragen. Bei
der Borschaft können die sicher weiter helfen oder Stellen
nennen, bei denen man nachfragen kann.
Gruss
Jasmin

Hallo,

hab ich schon und warte seit Montag auf eine Antwort:frowning:

dragonkidd

Hallo,

also ich befürchte, dass es keine türkischen staatlichen Hilfen in diese Richtung gibt. Unter Umständen denken die Leute vom Konsulat (dort würde ich zuerst nachfragen) und von der Botschaft, dass man sie auf den Arm nehmen will.

Ich kenne jemanden, die war Ehefrau eines Türken gewesen, der auch diesen verkürzten Wehrdienst abgeleistet hat. Es gab zwar keine gemeinsamen Kinder, aber es gab auch kein Formular oder ähnliches welches die privaten finanziellen fortlaufenden Kosten (kann ja auch eine Mietwohnung usw. sein) abgefragt hätte.

Schließlich muss der Auslandstürke ja dafür bezahlen, dass er verkürzt den Wehrdienst machen darf. Die werden kaum das eingenommene Geld wieder „reinvestieren“.

Wenn überhaupt, zahlen die Unterhalt nach türkischen Maßstäben. Eine Ehefrau bekam vor ca. 20 Jahren bei einer Scheidung nach einer 35-Jährigen Ehe ca. 10,-- DM monatlichen Unterhalt von ihrem Exmann, laut türkischem Gericht. Rechne das mal hoch und weiter in die heutige Zeit.

Wenn der Vater bisher vom Selbstbehalt leben musste und keine Rücklagen für den weiterlaufenden Kindesunterhalt machen konnte, gäbe es theoretisch die Möglichkeit der Abänderungsklage. Aber für die kurze Zeit, wo er den Unterhalt nicht leisten kann, wird vermutlich das Gericht die Klage nicht annehmen.

Gruß
Ingrid

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