Wenn Jemand 20 Jahre alt, auf der Suche nach einer Lehrstelle ist; wenn dieser Jemand mit T2 gemustert wurde und einen Einberufungsbescheid zum 01.01.2010 erhalten hat:
Unter welchen Bedingungen könnte eine Einberufung noch verhindert werden?
Wenn Jemand 20 Jahre alt, auf der Suche nach einer Lehrstelle ist; wenn dieser Jemand mit T2 gemustert wurde und einen Einberufungsbescheid zum 01.01.2010 erhalten hat:
Unter welchen Bedingungen könnte eine Einberufung noch verhindert werden?
Hallo,
wenn der Bescheid mal da ist, ist es schon sehr spät.
Wo ist das Problem? Wenn man jetzt nicht sofort eine Lehrstelle findet, wird es vor dem nächsten Herbst eh nichts mehr, und bis dann hat man den Grundwehrdienst abgeschlossen - notfalls gibt es sicher auch Sonderurlaub, wenn man die Lehrstelle ein paar Tage vor dem Dienstende antreten muss.
Besser als rumhängen oder ein paar Stunden die Woche jobben kommt das im Lebenslauf allemal.
Im Dienst dann möglichst für die Berufswahl sinnvolle Qualifikationen erwerben. (Das kann man steuern, wenn man nicht auf „ich will hier raus“ stellt.) - Heute, da die jungen Leute nur noch B-Führerschein haben, kann schon C1 die springende Qualifikation sein, die einen Arbeitgeber überzeugt.
Arbeitgeber achten heutzutage nicht mehr so sehr darauf, ob Grundwehrdienst oder Zivildienst abgeleistet wurde, weil sie wissen, dass sie Mitarbeiter bis über die Altersgrenze freigestellt bekommen, wenn sie nur wollen. Früher war das anders, da gab es für taugliche Wehrpflichtige ohne abgeleisteten Dienst kaum eine Stelle, weil der Arbeitgeber immer damit rechnen musste, dass man eingezogen wird.
Cu Rene
Man könnte sich, meinem Kenntnisstand nach, immer noch zum Ersatzdienst verpflichten bzw. eine entsprechende Stelle suchen. Das wäre, so weit die Daten noch aktuell sind, 6 Jahre lang je ca. 200 Stunden pro Jahr nebenberufliche Tätigkeit, beispielsweise beim THW, Roten Kreuz etc. Wie viel man wirklich arbeitet hängt – wie ich selbst erfahren durfte – extrem vom jeweiligen Zug vor Ort und auch der eigenen Motivation ab; von 50 h bis 400 h war eigentlich alles dabei… Da die Tätigkeit aber einen langen Zeitraum umfasst und man natürlich auch zeitlich flexibel sein muss, an manchen Wochenende oder Nachts bei Einsätzen, sollte man schon zumindest etwas Spaß und Interesse an der jeweiligen Tätigkeit haben, sonst wird’s eine nervige Zeit.
Den Führerschein bezahlt die BW heute nicht mehr. Sowas gab es nur früher.
Den Führerschein bezahlt die BW heute nicht mehr. Sowas gab es
nur früher.
Die Panzerfahrer müssen also ihren Führerschein vom eigenen Sold bezahlen?
Quatsch. Es bekommen wie schon immer selbst W9er einen sechswöchigen Lehrgang, um als Poststellensoldat den Führerschein CE zu erwerben. Und da muss auch keiner der Wehrpflichtigen etwas dazu oder alles gar selbst bezahlen.
Grüße
Es bekommen wie schon immer selbst W9er einen
sechswöchigen Lehrgang, um als Poststellensoldat den
Führerschein CE zu erwerben.
Schon seit Jahren nicht mehr! Grundwehrdienstleistende, die eine Kraftfahrgrundausbildung erhalten sind grundsätzlich nicht vorgesehen.
Gruß Andreas
Es bekommen wie schon immer selbst W9er einen
sechswöchigen Lehrgang, um als Poststellensoldat den
Führerschein CE zu erwerben.Schon seit Jahren nicht mehr! Grundwehrdienstleistende, die
eine Kraftfahrgrundausbildung erhalten sind grundsätzlich
nicht vorgesehen.
Hallo,
keine Ahnung worauf sich diese Kenntnisse beziehen, mit der Realität haben sie nichts zu tun. Gerade in den Transporteinheiten bekommt noch so gut wie jeder einen, und eben auch die Poststellensoldaten, wobei ich mich durchaus frage, welchen Sinn das hat, wenn W9er nach Abzug von Grundausbildung, Führerscheinlehrgang und Urlaub einen solchen Schein bekommen. Da ist irgendwie schon die Hälfte der Zeit rum.
Grüße
keine Ahnung worauf sich diese Kenntnisse beziehen,
*lol* Mal in seine Vika geguckt??
mit der Realität haben sie nichts zu tun.
Da weiß ich aber – zumal, wenn ich in Deine Vika schaue –, welcher Seite ich hier mehr Glauben schenken kann!
Gruß Conni
keine Ahnung worauf sich diese Kenntnisse beziehen,
Auf die klare Weisungslage des Bundesministeriums der Verteidigung.
mit der Realität haben sie nichts zu tun.
Ach? 
Gerade in den Transporteinheiten bekommt noch so gut wie jeder :einen,
Um das mal kurz durchzurechnen: 3 Monate Allgemeine Grundausbildung + 2 Monate Spezialgrundausbildung + 1,5 Monate B/CE Kraftfahrgrundausbildung + 3 Monate+x GGVS Ausbildung
Also bevor ein Grundwehrdienstleistender in einer Transporteinheit als Militärkraftfahrer verwendbar ist, ist er schon längst wieder entlassen. 
und eben auch die Poststellensoldaten, wobei ich mich durchaus
frage, welchen Sinn das hat, wenn W9er nach Abzug von
Grundausbildung, Führerscheinlehrgang und Urlaub einen solchen
Schein bekommen. Da ist irgendwie schon die Hälfte der Zeit
rum.
Nö, denn eine Kraftfahrerlaubnis der Klasse B bekommen Grundwehrdienstleistende nur, wenn sie bereits zivil die Klasse B haben, dann brauchen sie nämlich nur einen einwöchigen Lehrgang.
Gruß Andreas