Grünes Rezept: Wann + wofür?

Hallo,
mein Orthopäde (bin seit ca. 10 Wochen in Behandlung) verschreibt grundsätzlich nur mit grünem Rezept.

Da ich damit keine Erfahrung hatte, bin ich beim ersten Mal in der Apotheke aus allen Wolken gefallen, dass ich für ein verschreibungspflichtiges (!) Medikament wegen einer Erkrankung selbst bezahlen soll.

Auf Nachfrage sagte mir der liebe Doktor, dass ihm die Krankenkasse nicht mehr gestatte, hierfür Kassenrezepte auszustellen. Also dachte ich, dass sei ok.

Uns so ging das mit mehreren ebenfalls verschreibungspflichtigen Medikamenten weiter.

Bis mir mal eine Apothekerin sagte, ich solle das reklamieren…

In 2 Wochen bin ich wieder bei besagtem Orthopäden und weiß nicht, ob ich mit einer Rückfrage ins Fettnäpfchen trete, zumal die AOK-Sachbearbeiterin nur meinte, ich solle den Arzt fragen, sie wüsste das auch nicht.

Daher meine Frage: Wann stellt der Arzt ein grünes Rezept aus, und gibt es irgendwo eine Liste, auf der die betroffenen Medikamente aufgezählt werden?

Vielen Dank.

ziegen1

Hallo,
das kann eigentlich nicht ganz so sein.

Ein grünes Rezept ist eine „Empfehlung für nicht verschreibungspflichtige Medikamente“.

Beatrix

Moin,

sicher, dass es sich hierbei um ein Grünes Rezept handelt und nicht eher um ein Privatrezept (blau)?
Grüne Rezepte sind nur dazu da, dass der Arzt eine Empfehlung aussprechen kann und sich der Patient Namen und Wirkstoff des Medikamentes nicht merken muss. Sie können nur für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel/Medizinprodukte ausgestellt werden.

Anders verhält es sich bei einem Privatrezept (blau), worauf verschreibungspflichtige Mittel verordnet werden dürfen, die aber nicht zu Lasten der GKV gehen dürfen.

Frag am besten mal beim Hersteller deine Medikamentes nach, ob es (für Erwachsene) erstattungsfähig ist. Wenn ja, dann verlange beim nächsten Besuch beim Orthopäden ein (rosa) GKV-Rezept oder such dir (je nach Preis des Medikamentes und Güte des Orthopäden) einen neuen Arzt.

Gruß
finnie

Du warst schneller :wink:

das „grüne“ ist gar kein Rezept im herkömmlichen Sinne.
Arzt könnte es auch auf einen Notizzettel schreiben.

Es ist eine Empfehlung was man für die Selbstbehandlung nehmen könnte, zahlen muss man es selbst. Es ist auch nichts verschreibungspflichtiges.

Hallo,

wie heißt das Medikament?

Grüße

So lese ich das auch. Aber: ich habe- nicht zum ersten Mal- hier ein grünes Rezept hängen mit etwas definitiv Verschreibungspflichtigem.
Auch die Verhütungsmittel meiner Tochter landen immer auf dem Grünen.
Macht der Arzt einen Fehler?

Hallo,

ja, er bzw. die Apotheke macht einen Fehler, denn ein „Grünes Rezept“ ist wie gesagt ein nett vorgedruckter Notizzettel. Die Apotheke dürfte die verschreibungspflichtigen Produkte nicht abgeben.

Gruß

Haben diverse Apotheken aber seit Jahren gemacht.

Vielen Dank für Eure Antworten.

Nur zur Info im Anhang mal die grünen Rezepte (sensible Daten habe ich geschwärzt).

Wie würdet Ihr Euch beim nächsten Mal verhalten?

Einen verstimmten Arzt kann ich natürlich nicht unbedingt gebrauchen…

Ich habe gerade folgende Seite gefunden:
https://www.arzneikompass.de/zuzahlungen_und_mehrkosten.html

Hier kannst Du Deine Medikamente und Deine Krankenkasse auswählen und schauen, ob Kosten von der Krankenkasse übernommen werden.

Für die auf deinen Fotos aufgeführten Dinge scheinen normale Kassenrezepte möglich zu sein.
Ich würde dann einfach die Angaben ausdrucken und beim nächsten Mal den Arzt darauf hinweisen.

Ein Problem ist, dass jeder Arzt ein gewisses Arzneimittel-Budget bekommt, und wenn er mehr verschreibt, muss er im Prinzip selbst für die Kosten aufkommen. Daher verschreiben viele Ärzte dann einen Teil als Privatrezept, was der Patient halt selbst bezahlen muss.

Beatrix

hallo,

das einzig Interessante sind die Namen der Medikamente und die kann man nicht lesen…tztztzt

also ich konnte sie lesen :sunglasses:

Beatrix

1 Like

dann schreib doch bitte mal welche Medis da stehen

DANKE

Piroxicam und Tizanidin.

Also es wird kein grünes Rezept gewesen sein. Deine Medis sind ja verschreibungspflichtig Das geht dann nur über rotes Rezept oder Privatrezept (BLAU).
Hier einmal lesen: Das Grüne Rezept ist eine Besonderheit. Bei ihm handelt es sich um eine Empfehlung des Arztes für rezeptfrei erhältliche Medikamente. Der Gesetzgeber hat mit der Gesundheitsreform 2004 bestimmt, dass die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für diese apothekenpflichtigen Präparate nicht mehr erstatten. (Quelle: aponet.de) Da kannst du mal beim Arzt ganz konkret werden…ansonsten: es gibt ja genug andere Ärzte!!!

Jedenfalls sind Wirkstoffe, die in einer so geringen [Masse][1] pro Tablette, Weichkapsel, Filmtablette oder sonstwas benutzt werden (2 mg!) oft („oft“ heißt etwa 58 - 64 %) verschreibungspflichtig.

[1]: https://de.m.wikipedia.org/wiki/Masse_(Physik)

Das war ja gerade das kuriose: Grünes (!) Rezept für verschreibungspflichtige Medikamente…Da auch die Apothekerin nix gesagt hat, sondern komplett fakturiert hat, gehe ich davon aus, dass der Arzt rechtmäßig diese Rezepte ausgestellt hat.
Das nur als Nachtrag.

Hallo,
ich habe hier mal eine Seite gefunden von einer Apotheke - nein, keine Werbung, aber hier wird das mit dem „grünen Rezept“ sehr schön und ausführlich erklärt.
https://www.sonnenapotheke-munster.de/das-gruene-rezept/
Gruss
Czauderna

Super, danke Günter und noch schöne Restweihnachten.