Grunmdstücksvermessung und Neubau - was braucht der Architekt?

Eine Doppelhaus-Bebauung ist geplant. Und dafür soll ein Grundstück geteilt werden. Die Überlegung ist, dies bereits jetzt vornehmen zu lassen, um unterschiedliche Grundbücher für die bevorstehende Finanzierung zu haben. (Die baurechtlichen Vorgaben, etwa der Grundstücksgröße, würden dabei berücksichtigt werden).

Die Frage ist nun: wäre es bei späterer Bebauung für einen Architekten ohne weiteres möglich, die für die beiden Doppelhaushälften vermessenen Grenzen zu beachten?
Oder ist es aus architektonischer Sicht ratsam, die Vermessung erst vornehmen zu lassen, wenn das Bauvorhaben feststeht und die entsprechende Bauzeichnung vorliegt?

Vielen Dank im Voraus für alle Experten-Antworten!

Hallo,
für eine Baugenehmigung braucht man einen amtlichen Lageplan zum Bauvorhaben. In dem werden die Grenzen sehr genau von einem Vermesser eingetragen, da der Plan als Nachweis gegenüber der Baubehörde dient, dass Grenzen nicht überbaut und Abstände zu ihnen eingehalten werden.

Das sollte tunlichst der gleiche Vermesser machen, der die Teilung macht! Erstens wird das billiger und zweitens ist die Reihenfolge dann völlig egal, da Plan und Grenze auf jeden Fall zusammenpassen.

Das sollte eigentlich jeder Architekt, der ein wenig mehr als mit Buntstiften zu malen gelernt hat, wissen! Falls nicht, würde ich dem keine sechsstellige Summe anvertrauen.

Gruß vom
Schnabel

Vielen Dank!

Es geht aber aktuell nicht um die Baugenehmigung, sondern um die Frage, ob eine Grundstücksvermessung bereits jetzt vorgenommen werden kann, und ein Architekt (der noch nicht ausgewählt ist) bei Bau eines Doppelhauses die vermessenen Grenzen ohne weiteres beachten kann.
Oder ist es aus architektonischer Sicht ratsam, die Vermessung erst vornehmen zu lassen, wenn das Bauvorhaben feststeht und die entsprechende Bauzeichnung vorliegt?

Hallo,
eine Grundstücksvermessung - gemeint ist wohl eher eine Teilung! - kann jederzeit vorgenommen werden, ist aber völliger Quatsch, wenn man nicht weiß, was für ein Haus drauf soll und die Grundstücke eine gewisse Freiheit hinsichtlich Baugrenzen und Abstandflächen haben.

Baut man nach der Teilung ein Haus, das nicht zu den vorher gebildeten Grenzen passt, kann man entweder nochmal eine Teilung machen (die einzige „saubere“, aber teure Lösung) oder mit Baulasten „herumpfuschen“ oder das Haus verkleinern! Deshalb lässt man es im allgemeinen bleiben und macht die Teilung erst wenn man baut.

Wenn man unbedingt schon vorher zwei Grundbücher möchte, kann man teilen, ist dann aber entsprechend eingeschränkt.

Gruß vom
Schnabel