Grunsteuer vom Käufer noch nicht erhalten. Was tun

Guten Tag,ich habe 2007 mein Haus verkauft und bis heute vom Käufer die fällige Grundsteuer nicht erhalten. Was gibt es für möglichkeiten.

???

Hi,

vorab die Frage: Wieso hast Du Anspruch auf die Grundsteuer???

Ansonsten wenn der Anspruch berechtigt ist: Mahnen mit Fristsetzung, Mahnbescheid —> Pfändung oder Verhandlung.
Oder einfach mal zum Anwalt?

Aber Forderungen aus 07 sind u.U. schon verjährt…

Hallo,
Konkret: Steuer für welche Zeiträume? Gruß

Hallo, habe mein Haus im März 2007 verkauft. Die Grundsteuer fürs Haus das ganze Jahr bezahlt.

Hallo toubsen,

es ist üblich, dass derjenige, der am 1.1. des jeweiligen Jahres im Gundbuch als Besitzer einer Immobilie eingetragen ist, die komplette Grundsteuer schuldet.
Gibt es bezüglich der Grundsteuer eine Vereinbarung (z.B. im Kaufvertrag) mit dem Käufer? Wenn nicht…

Grüße von
Tinchen

Hallo Tinchen,
im Kaufvertrag wurde vereinbart das der Käufer nach der Auflassung die Grundsteuer mir Anteilig zurückzahlt, was er bis heut nicht getan hat.
Gruß toubsen

dann wie beschrieben:

  1. Schreiben mit Fristsetzung 2-3 Wochen
  2. Mahnung 2-3 Wochen
  3. gerichtlichen Titel erwirken
  4. Durchsetzen

Aber mal nebenbei: Von wieviel Geld reden wir?

Achja: Verjährung dürfte noch passen (http://de.wikipedia.org/wiki/Verj%C3%A4hrung#Verj.C3…). 3 Jahre seit ENDE 2007 = ENDE 2010.

Hallo,
M.E. hat der Käufer auf eine Mitteilung von Dir gewartet mit genauer
Bezifferung des Betrages (Lastenübernahme ab ???). Gruß

Hallo,
wenn die paar 20er gefordert werden, die Kontoverbindung nicht vergessen mitzuteilen.
Gruss Helmut

Hallo,
im Kaufvertrag steht, Steuern und sonstige regelmäßige wiederkehrenden öffentliche Abgaben hat der Erwerber ab 01.04.2007 zu übernehmen.Die Auflassung erfolgte am 23.03.2007. Übrigens es handelt sich um 230€.

Hallo,
im Kaufvertrag steht, Steuern und sonstige regelmäßige
wiederkehrenden öffentliche Abgaben hat der Erwerber ab
01.04.2007 zu übernehmen.Die Auflassung erfolgte am
23.03.2007. Übrigens es handelt sich um 230€.

Bei so einem Betrag würde ich nur noch 1 Brief und 2-3 Wochen später ne Mahnung schicken und dann abhaken.