Hallo, ich hoffe Ihr wisst Rat in dieser verzwickten Angelegenheit. Wir wollen uns ein renoviertes Hofanwesen ( Baujahr 1800) mit großem Garten kaufen. Alles ist bestens außer, daß an zwei Seiten das Grundstück direkt an die Rückseite einer alte Scheune des Nachbarn grenzt. Das heißt dort, wo normalerweise ein Gartenzaun das Grundstück trennt und auf der Nachbarseite auch erstmal Garten kommt, steht direkt diese Wand.
Da diese Scheune an dieser Wand keine Fenster hat, kann niemand auf das Grundstück schauen. Bis jetzt ist also alles okay. Aber was passiert, wenn der Nachbar sich entschließt die alte Scheune abzureissen und dort z.B. ein Haus hinzubauen? Dann könnte man direkt in unseren Garten schauen und die Privatsphäre wäre hinüber. Nun meine Frage: Gibt es irgendeine Regelung die verhindert, daß an der direkten Grundstücksgrenze Fenster eingebaut werden dürfen oder haben wir bei einem Neubau ein gewisses Mitspracherecht?
Hoffe Ihr könnt mir schnell helfen
Hallo Ajaina, wir hatten einen ähnlichen Fall, indem wir ein auf unserem Grundstück stehendes Gebäude , welches dann das Nachbargrundstück an zwei Seiten berührte , verkauft haben. Später wollte der neue Besitzer das Haus umbauen, durfte das aber nicht, da beim Verkauf keine Abstandgrenzen von ca. 1.5 m rund um das Haus mit verkauft wurden. Danach sollten wir uns bereit erklären eine Abstandsfläche auf unserem Grundstück ins Baulastenverzeichnis aufnehmen zu lassen, in dem wir uns bereit erklären auf dieser Fläche rund um die Gebäudeecken am Grundstück nichts zu bebauen, was wir dann freiwillig auch gemacht haben. Das hätten wir aber nicht tun müssen, und dann wäre ein Umbauvorhaben nicht erlaubt gewesen. Wenn also die besagte Scheune keine Abstandsflächen zu eurem Grundstück besitzt, dann wird wohl der Besitzer auch keine baulichen Veränderungen vornehmen können ohne eure Zustimmmung. Dazu solltet ihr euch aber das Baulastenverzeichnis zu eurem Grundstück anschauen und beim Besitzer nachfragen, wie es mit dem Grundstück um die besagten Gebäudeecken aussieht. Wenn der Grundstücks -Besitzer sich eine Baulast hat eintragen lassen, die es dem Nachbarn erlaubt, trotzdem bauliche Veränderungen an seiner Scheune vorzunehmen, da es einen Abstandsstreifen auf dem euch interessierenden Grundstück zugunsten des Nachbarn gibt, dann kann dieser Veränderungen vornehmen. Kurzum, das Baulastenverzeichnis ist immer ganz wichtig, und ihr solltet dort Einsicht nehmen und der Verkäufer sollte auch Bescheid wissen. Den solltet ihr genau befragen. Wenn der Grundstückseigentümer behauptet, er hätte nichts, dann müsst ihr Einsicht mit ihm beim Grundbuchamt nehmen, nehme ich an.
viele Grüße
Lieber Ferdi, vielen Dank für Deine tolle und hilfreiche Antwort!! Und so schnell, Danke. Deine Antwort trifft genau den Kern der Sache und war genau das, was ich gesucht habe!
Merci und einen schönen Sonntag wünsche ich Dir!
wenn der Nachbar in das vorhandene Gebäude Fenster einbauen will kann er das nur mit schriftlicher Genehmigung von Euch.
Bei einem Abriß und Neubau müssen die derzeit geltenden Baubestimmungen eingehalten werden und somit ist eine direkte Randbebauung nur mit Genehmigung möglich.
Ich bin zwar kein Rechtsanwalt , aber meine Auslegungen basieren auf der Tatsache das mein Bekannter auch kein Fenster nachträglich in sein Haus einbauen durfte und das ein Neubau nach aktuellen Baubestimmungen errichtet werden muß ist für mich einfach Fakt.