Grunstücksgrenze / Mauer

Wie sieht es rechtlich aus, wenn jemand an einem Nachbargrundstück derart weg backert, das an einem Grundstück was ca. 2Meter höher liegt
die Randsteine, sowie das Pflaster kaputt gehen. Sollte man nicht soviel abstand halten das man das Grundstück von anderen nicht kaputt macht.Sollte nicht der Verursacher die Kosten für die Instandsetzung tragen müssen, bzw. eine Stützmauer ziehen.

Hallo Sabine,

von öffentlichen Baumaßnahmen her kenne ich (kein Jurist, sondern als Bau-Ing. tätig) es nur so, daß man als Bauherr fachlich so korrekt zu arbeiten hat, daß ein anderer keinen Schaden an seinem Eigentum erleidet. Kommt es dennoch dazu, so ist der Schaden auf eigene Kosten zu beheben oder Schadenersatz zu leisten.

Im dargestellten Fall hieße das Böschungssicherung, durch Abstand halten und abböschen, durch Stützwand, durch Spundwand… je nach örtlichen Möglichkeiten.

Ich würde empfehlen Beweisfotos zu machen für den Fall, daß es zu einem Streitfall kommt.

Außerdem ist zu erwägen von einem Bausachverständigen ein Gutachten erstellen zu lassen, wobei man natürlich den Kosten-/Nutzenfaktor beachten muß.

Der Geschädigte sollte mit dem Verursacher sprechen, z.B. weil Baufirmen für solche Schäden eine Haftpflichtversicherung haben.

Gruß Steffi