Grunstücksgrenze

Nachbar möchte eine 3m wand auf Grunsücksgrenze setzen ist das erlaubt?
wohne in nrw.

Die Landesbauordnung LBO NRW sieht für Gartenmauern an der Grenze praktisch eine maximale Höhe von zwei Metern vor. Die in der Höhe geplante Mauer müsste n. § 6 Abs. 10 BauO nämlich eine Abstandsfläche, also einen Mindestabstand von der Nachbargrenze, von 3 Metern einhalten.

G imager

Hallo,

Die in der Höhe geplante Mauer müsste n. § 6 Abs. 10 BauO nämlich
eine Abstandsfläche, also einen Mindestabstand von der
Nachbargrenze, von 3 Metern einhalten.

https://recht.nrw.de/lmi/owa/pl_text_anzeigen?v_id=5…

Das ist so nicht wirklich zutreffend. Gem § 6 (10) BauO ist die Mauer (da höher als 2 Meter) nur wie ein Gebäude zu behandeln, so dass § 6 (1) - (7) zur Anwendung kommen.

Und hier ist es schlicht so kompliziert, dass die bisherigen Angaben aus dem UP nicht ausreichend sind.

Gruß
vdmaster

Ergänzung
Eine Mauer (Einfriedung) mit einer Höhe von über 2 Metern müsste gem. § 65 ohnehin genehmigt werden.