Guten Abend,
angenommen Person z ist Schülerin in NRW und hätte einen Gruppenauftrag. Zwecks dessen, träte sie einer Gruppe bei in welcher die Aufgabe klar verteilt würden.
Kurze Zeit vor Abgabe bekäme Person z jedoch die Nachricht, in der Gruppenaufteilung sei ein Fehler aufgetreten und die Gruppe existiere so nicht, was Person z aber aufgrund zeitlichen Mangels erst am Vorabend des Abgabetermins erführe. Person z könne daraufhin lediglich ihre Aufgaben, die in der Gruppe geplant wären ausarbeiten, jedoch keine vollwertige Gruppenarbeit.
In der Bildungsinstitution würde wie folgt argumentiert:
a) Person z habe sich nicht an die Definition der Gruppenarbeit gemäß Lehrplan gehalten (wo kann man diese nachlesen?), da dieses zur Folge habe, dass sich die Gruppe zusammensetzt und ihre Ergebnisse zusammen „bespricht“. Die Gruppe allerdings, fände es effizienter, besagtes Material aufzuteilen und partielle Ergebnisse zusammenzufügen.
b) Person z habe sich schuldig gemacht, zu spät die Nachricht empfangen zu haben um weiter zu agieren. (Richtwert sei hier 19.00 Uhr) Sie könne sich nicht darauf berufen, dass keine Termine innerhalb der Gruppe abgesprochen worden wären.
Trotz der von Person z vorbereiteten, wenn auch dürftigen, Materialien, bekäme nun Person z eine 6. Ist dies gerechtfertigt?
Wie könnte man dagegen angehen, wenn man annähme, dass betreffendes Problem von der Leitung der genannten Institution nicht als solches erkannt würde?
Ich wäre für jeden Tipp sehr dankbar.
Mit freundlichem Gruße