Grusi/ Übernahme Rechtschutz

Hallo,

angenommen jemand bezieht ausser eigene Gelder auch Grundsicherung.
Weiter angenommen, es gibt nun Personen die behaupten, das bei denen die Kosten für eine private Rechtschutz übernommen wird oder z. B. auch für Vereine wie den VdK, wo man auch Rechtschutzversichert sein kann.
Komischerweise können eine diese Personen aber nicht sagen, warum das Amt die Kosten hierfür übernimmt.

Meine Frage deshalb: Gibt es nicht einen Paragraphen hierfür ? und müssten diejenigen dann nicht auch z. B. die Kosten für Mieterbund übernehmen, wenn man da auch Rechtschutzversichert ist.?

Danke im voraus

Hallo,

Hallo,

angenommen jemand bezieht ausser eigene Gelder auch
Grundsicherung.
Weiter angenommen, es gibt nun Personen die behaupten, das bei
denen die Kosten für eine private Rechtschutz übernommen wird
oder z. B. auch für Vereine wie den VdK, wo man auch
Rechtschutzversichert sein kann.
Komischerweise können eine diese Personen aber nicht sagen,
warum das Amt die Kosten hierfür übernimmt.

Welches Amt ist hier gemeint ?

Falls es sich um das Sozialamt handeln sollte - ist mir nur bekannt,
dass in Einzelfällen der Beitrag für eine Privathaftpflicht übernommen wird.

Gruß Merger

Hallo Leonora,

angenommen jemand bezieht ausser eigene Gelder auch
Grundsicherung.
Weiter angenommen, es gibt nun Personen die behaupten, das bei
denen die Kosten für eine private Rechtschutz übernommen wird
oder z. B. auch für Vereine wie den VdK, wo man auch
Rechtschutzversichert sein kann.

es kann sein, dass diese Leute das mit der Prozesskostenhilfe https://de.wikipedia.org/wiki/Prozesskostenhilfe verwechseln.

Komischerweise können eine diese Personen aber nicht sagen,
warum das Amt die Kosten hierfür übernimmt.

Vermutlich, weil es das nicht gibt.

Gruß, Karin