GRZ und GFZ zu klein

Kann man die GRZ bzw GFZ umgehen oder aendern lassen? Wollen demnach auf einem ca 950 qm-Gruendstueck bauen. GRZ liegt momentan bei 0.1 was nur 95qm Grundflaeche bedeutet. GFZ liegt bei 0.2.Sind die Zahlen realistisch? Wovon haengt es ab ob man die GRZ aendern kann oder nicht? Kann man die Werte villeicht einfach ueberschreiten

Die GFZ und GRZ kann teilweise überschritten werden. Klären Sie dies direkt mit dem zuständigen Bauamt oder Ihrem Architekten.

MfG Roland Ritt

Hallo Sunschein05su,
da bin ich nicht der richtige Ansprechpartner. GRZ und GFZ finden sich in Bebauungs- Plänen und diese sind i.d. R. über Jahre geplant, veröffentlichst und genemigt worden. Eine Änderung würde m.E. eine Änderung des B- Planes bedeuten… ein kostenintensives und langes Verfahren. Ich würde die Gemeinde ansprechen ob es eine Ausnahmeregelung (z.B wegen des Alters des B-Planes. Stichpunkt: veränderte Lebensweisen, was vor 40 Jahren gut war ist es heute nicht mehr)geben kann.
Herzliche Grüße, Opaljäger

GRZ und GFZ ergeben sich aus dem B-Plan bzw., sofern es keinen gibt, aus der Bebauung im Umfeld. Somit kann man diese Richtwerte nicht umgehen. GRZ 0,1 hört sich nach recht wenig an, ist für freistehende EFH aber nicht so ungewöhnlich (bei Reihenhäusern sieht dies eher anders aus). Ein Anruf bei der Gemeinde kostet nichts und bringt im schlimmsten Falle die Erkenntnis, die man vorher schon hatte. Da ich kein Experte für öffentliches Baurecht bin, kann ich die genannten Werte (zumal ohne nähere Informationen) nicht wirklich würdigen.

Hallo,
eine Bestimmung ist vorliegend, wenn diese genehmigt und veröffendlich ist. Dies ist mit der BauNVO der Fall, allso sind alle Ausführungen zu beachten. Hier gibt es einen § 17, welcher die Auskunft zu der Frage gibt.
Ein kurzer Auszug dazu (1) Bei der Bestimmung des Maßes der baulichen Nutzung nach § 16 dürfen, auch wenn eine Geschossflächenzahl oder eine Baumassenzahl nicht dargestellt oder festgesetzt wird, folgende Obergrenzen nicht überschritten werden:
Spezielle Änderungen sind nur über die Baubehörde der Gemeinde zulässig oder nicht.
mfg tummle