Ich möchte gerne Fragen ob des Satz „Angebot ist gültig vom…bis…“ bei Broschüren auf dem Deckblatt stehen MUSS. Oder kann man da in die Deckelinnenseite schreiben?
Ich kann im Internet nichts finden.
Annahmeverzug hat nichts mit Annahme von Angeboten zu tun, sondern mit nicht angenommenen Leistungen nach Abschluss des Vertrags, d.h. man nimmt nicht das ab, was man bestellt hat.
Wenn man den Satz „Gültig vom…bis…“ auf einer Broschüre haben will, aber nicht vorne auf dem Deckel, sondern auf der
Innenseite schreibt: ist das dann rechtlich ok? ODER darf der Satz
nur vorne drauf stehen weil ein Kunde es ja übersehen könnte?
(Ich hoffe die frage is für Wer-weiß-was richtig formuliert hier^^)
wettbewerbsrechtlich wäre eine zeitliche Beschränkung nur relevant, wenn wir hier von zeitlichen Begrenzungen einer Werbemaßnahme sprechen würden (d.h. zeitlich begrenzte Billigpreise für Endkunden oder ähnliches)