Gesetzt den Fall, ein Mitarbeiter beginnt nicht offizielle Informationsschreiben per eMail an die Mitarbeiter einer öffentlichen Einrichtung, in der er Arbeitet mit „Liebe Kollegen“ und die Frauenbeauftragte stört sich daran.
Da der Mitarbeiter in diesen Schreiben - der Grund ist für die Sachlage, denke ich, unerheblich - nicht „Liebe Kollegen und Kolligennen“ schreiben möchte, droht die Frauenbeauftragte mit einer Anweisung durch einen Vorgesetzten, mit dem sie sprechen will.
Nun die Frage: Kann ein Mitarbeiter, in einem solchen Fall, überhaupt per Anweisung dazu gezwungen werden?
Macht es einen Unterschied, ob er Angestellter oder per Auftrag freiberuflich für die Einrichtung tätig ist?
Gruß,
Felix
Hallo,
wer keine Probleme hat macht sich eben welche. Und als Vorgesetzter würde ich mal fragen ob sie mit ihrer Arbeit nicht ausgelastet ist.
Je nach Region kann Umgangsprachig Kollegen für eine Gruppe wie auch Bürger verwendet werden ohne das sich die Damenwelt auf den Schlips getreten fühlen muss. Persönlich halte ich es für korrekt, insbesondere im Arbeitsleben. Jetzt kommt es eben auf die Sichtweise des Vorgesetzten an.
Da meint der Duden,
Kolleg(inn)en: Kurzform für: Kolleginnen und Kollegen,
sei noch korrekter. Sieht zwar fürchterlich aus, aber wenn es glücklich macht. Und wenn sie sich über das eingeflickte feminin beschwert, zeige lächelnd auf den Duden.
Gruß
hartmut
Hallo!
Natürlich kann ein Vorgesetzter in seiner Behörde Vorgaben machen, wie ein Schreiben auzusehen hat! Wenn der VG eben der Meinung der Frauenbeauftragten ist, kann er also eine Weisung zu diesem Thema geben. Diese ist dann auch einzuhalten, egal ob man Freiberufler oder Angestellter ist.
LG
Andreas
(der in der Kantine nur noch nach der Salzstreuerin fragt
)