Gültige Treppenbaunorm aus den 70ern un 80ern

Hallo zusammen,

im Internet findet man ausschliesslich die derzeit gültige Norm für den Bau von Treppen. Was aber gilt für Bestandstreppen? Hat jemand die Treppennorm aus den 70ern und 80ern oder weiss, wo man sie findet?

Ich meine, wenn es seit Anfang 2000 eine neue gibt, muss schliesslich die alte von ihr abgewichen sein.

Gruss,
Andre der noch immer ne falsche emailadresse nutzt :smile:

Hallo

im Internet findet man ausschliesslich die derzeit gültige
Norm für den Bau von Treppen.

Nein, im Internet findet man zumeist die Ausgabe der DIN 18065 von Januar 2000. Die derzeit gültige Fassung ist dagegen die von Juni 2011 und im Internet nur spärlich vertreten, die unterliegt nämlich wie ihre Vorgängerin urheberrechtlichem Schutz.

Dieser Weißdruck 2011-06 wird allerdings erst im Sommer 2012 bauaufsichtlich eingeführt werden.

Was aber gilt für
Bestandstreppen? Hat jemand die Treppennorm aus den 70ern und
80ern oder weiss, wo man sie findet?

Die Ausgabe 2000-01 ersetzte laut Deckblatt die Ausgabe 1984-07 und die DIN 18064:1979-11.

Ich meine, wenn es seit Anfang 2000 eine neue gibt, muss
schliesslich die alte von ihr abgewichen sein.

Ja, aber vielleicht wäre es sinnvoll, erst mal hier zu klären, ob das ganze überhaupt notwendig ist, bevor man sich auf die Suche nach historischen Normenausgaben macht. Der Beuth-Verlag kann dann am ehesten (nämlich zumindest legal) weiterhelfen.

Gruß
smalbop

Hi,

Danke erst Mal für die Bemühung.

Naja, notwendig ist es schon. Die Treppe ist offenbar beim Neubau Ende der 70er verbaut worden und ist etwas steil. Stufenhöhe: 210mm; Stufenlänge 230mm. Auch ist zwar das Deckenloch 800mm breit, gemäss meiner Interpretation der aktuellen Norm, müsste ich aber mindestens 800mm haben, wenn ich bis zum Handlauf messe. Dann sinds nämlich nur nich 700mm. Gemäss der DIN 18065 ist das Teil als Verbindung zu Aufenthaltsräumen auch zu steil. Jetzt versuche ich herauszufinden, ob sie der Norm entsprach, als sie verbaut wurde.

Ich kenn das von meinen Kamin. Der war damals legal. Heute darf er so nicht mehr gebaut werden. Verwenden darf ich ihn als Bestandkamin dennoch.

Ich meine, wenn eine neue Norm herauskommt, wird dies ja nicht dazu fürhren, dass Bestandstreppe plötzlich raus müssen. :smile: Aber, vielleicht hat man schon damals sich nicht nach der Norm gerichtet. Wäre ja nichts ungewöhnliches. Dann habe ich ein Problem.

Grus,
Andre

Tach,
andere Fragen

… Ende der 70er verbaut worden und …
… als Verbindung zu Aufenthaltsräumen

schon damals konzipiert? Was sagen die Pläne zur Nutzung der Räume?

Gruss

B

…Hi Anja, Nutzung als Aufenthaltsraum schon damals. Zumindest ist in den Pländen ein offener Kamin eingezeichnet und es steht Wohzimmer drauf. :smile:

Nutzung als Aufenthaltsraum schon damals.

wenn schon, dann verbindet eine Treppe 2 Räume (Ebenen)

Zumindest ist in den Pländen ein offener Kamin eingezeichnet
und es steht Wohzimmer drauf.

und die Treppe führt wohin? Keller oder Speicher?
Worauf ich eigentlich nur hinweisen wollte ist die Möglichkeit, dass die ehemalige Nutzung der Räume bzw. eines Raumes (oder auch Bereiches), eine Sparversion an Treppe zuliess.

:smile:

…Hi Anja, Nutzung als Aufenthaltsraum schon damals.
Zumindest ist in den Pländen ein offener Kamin eingezeichnet
und es steht Wohzimmer drauf. :smile:

Um so mehr als man damals noch eine Baugenehmigung brauchte, genießt die Treppe, wenn sie so gebaut wurde wie genehmigt, Bestandsschutz.

Kann es sein, dass der Kaminkehrer Ärger macht? Ich meine, ich frage ja nicht zufällig nach den Gründen für die Recherche.

s.

…Hallo Smalbop,

der Kamin? Es geht mir nur um meine Treppe. Ich möchte herausfinden, ob diese vielleicht der damaligen Norm entspricht, weil ich sie dann ja lassen könnte. Du kannst dazu nichts sagen?

Gruss,
Andre

…die Treppe führt in das Wohnzimmer, das hatte ich jedenfalls geschrieben. Ich versuche herauszufinden, ob diese Treppe damals der Norm entsprach. Heute tut sie es nämlich nicht meht. Um das herauszufinden, müsste ich allerding die alte Norm kennen.

Hallo Andre

der Kamin? Es geht mir nur um meine Treppe. Ich möchte
herausfinden, ob diese vielleicht der damaligen Norm
entspricht, weil ich sie dann ja lassen könnte. Du kannst dazu
nichts sagen?

Ich verstehe halt Dein Problem nicht. Die damalige Norm ist völlig unerheblich. Sofern die Treppe gebaut wurde, wie sie in den Genehmigungsplänen beantragt und dann genehmigt wurde, kann sie bis in alle Ewigkeit aussehen, wie sie eben aussieht, krumm, steil, flach, schmal, du kannst sie getrost so lassen, warum auch immer du glaubst, sie eventuell nicht lassen zu können. Einzige Ausnahme die von Anja angesprochene Nutzungsänderung, aber die scheint ja auch nicht vorzuliegen.

Sofern die Treppe hingegen nicht so aussieht, wie sie genehmigt wurde oder falls eine Nutzungsänderung vorliegt und die Treppe also umgebaut werden muss, richten sich die dabei einzuhaltenden Anforderungen nach der aktuell eingeführten Normfassung.

Und: Nein, ich habe die damals geltende Norm nicht zu Hand. Jedes Archiv hat seine Grenzen. Außerdem ist sie, wie man sieht, irgendwann überflüssig.

Gruß
smalbop

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…es steht in keinen Unterlagen drin, die es im Archiv des Bauamtes gibt, unter welchen Bedingungen diese Treppe zugelassen wurde. Da steht nur, dass es eine Treppe zu den Wohnrumen gibt und sie ist eingezeichnet. Was ich aber habe, ist diese Treppe, die nicht den heutigen Bestimmungen gemäss DIN 18065 entspricht. Ist doch wohl logisch, dass ich ersteinmal versuche herauszufinden, ob damals etwas zulässig war, was heute nicht mehr zulässig ist, oder? Oder, soll ich einfach warten, biss mich einer verklagt, weil er hinuntergestürzt ist. Oder sie einfach rausreissen?

Es gibt meherer möglichkeiten.

  1. Die treppe entspreich nicht den Abnahme bedingungen von damals un dist deshab nicht zulässig. Dann müsste ich sie rausreissen.

  2. Die Treppe entspricht den damaligen Bestimmungen, daan kann ich sie drin lassen.

Und ich, versuche herauszufinden, ob Fall 1. oder Fall 2. zutrifft.

Tut mir natürlich leid, wenn Du mich nicht verstehst.

Es gibt meherer möglichkeiten.

die erkennst du aber nicht.

  1. Die treppe entspreich nicht den Abnahme bedingungen von
    damals un dist deshab nicht zulässig. Dann müsste ich sie
    rausreissen.

nein

  1. Die Treppe entspricht den damaligen Bestimmungen, daan kann
    ich sie drin lassen.

nein

ff. …

Tut mir natürlich leid, wenn Du mich nicht verstehst.

du verstehst ihn ja auch nicht.

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…ich verstehe schon. Er spricht ja nicht Chinesisch. Woraufhin ich geantwortet hatte, dass ich nicht weiss, ob diese Treppe den damaligen Plänen entspricht. Und, ich glaube auch nicht, dass sie den heutigen entsprechen muss. Sie muss den damaligen entsprechen, da sie damals gebaut wurde.

Ich möchte Sie jetzt bitten nicht mehr zu posten, ok, wenn sie keine Antworten für mich haben.

Wenn du mir schreibst, welche Antwort du gerne hättest, schreibe ich sie dir.
Sinnvolle Antworten scheinen dir ja nicht zu gefallen.

Gruß
Jo

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…zumindest waren sie in der sinnhaftigkeit Deiner Antort nicht unterlegen.

Ich habe aber eben, glaube ich, extra darum gebeten, auf Antworten zu verzichten, die nicht der Beantwortung meiner Frage dienlich sind. Dennoch hast Du Dich nicht davon abhalten lassen, mal reinzuschauen und mir eine Spruch abzudrücken, was? Ich nehme mal an, Du gast nichts besseres zu tun. Arbeitslos? Oder einfach einsam und drückst Dich gerne in Foren herum um Dich bei Ahnungslose mit Deinen Halbwissen zu profilieren?

Ich möchte Sie jetzt bitten nicht mehr zu posten, ok, wenn sie
keine Antworten für mich haben.

Für Kotzbrocken:
Din 18065 aus den 70gern:
Mindestanforderungen an Treppen im EFH
Stufenhöhe 21 cm
Auftrittsbreite 21 cm
nutzbare Laufbreite 80 cm
soweit zur DIN

Abweichungen konnten dennoch genehmigt werden: upps, wo das wohl stehen mag?

Heute, 2012: „Bestandsschutz“ gibt es nicht!; so ein Pech aber auch.

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Hi,

morgen kann ich im Büro nachsehen, ob unser Normen-Server die alten Normen noch vorhält.
Zur Verfügung stellen kann ich sie Dir natürlich nicht, aber wenn Du zwei, drei konkrete Fragen hast, kann ich nachsehen.

Also, welches Baujahr (bzw. Jahr der Baugenehmigung) und welche Maße brauchst Du?

Gruß Stefan

…ich denke mich lieber an andere Berater zu wenden. Kotzbrocken? Und, beleidigen lassen brauch ich mich auch nicht, Schlampe! :smile: