Angenommen die volljährige Person A hat sich vor längerer Zeit auf einer Internetseite angemeldet (Forum, oder Emailprovider oder… dürfte ja keinen Unterschied machen?). Damals musste A lediglich seinen Username, Passwort und Emailadresse angeben. Nach langer Zeit loggt sich A auf dieser Seite wieder an und entdeckt, dass sie (seit einigen Tagen erst) kostenpflichtig geworden ist und wird (auf der Internetseite) dazu aufgefordert, seinen Namen, Anschrift etc. anzugeben. Obwohl zwar ein „Account löschen/Mitgliedschaft beenden“ Knopf vorhanden ist, kann A diesen nicht betätigen, da er seine Kontaktdaten nicht angegeben hat.
A möchte aber gar nicht das kostenpflichtige Angebot wahrnehmen. Angenommen es handelt sich um eine inländische deutsche Internetseite, wobei in dessen AGB enthalten ist, dass der Benutzer sich ständig über „Änderungen“ (Kosten seien da gar nicht aufgeführt) informieren muss. Hat A jetzt einen gültigen Vertrag geschlossen oder wären (Geld-) Forderungen dieser Internetseite unbegründet?
Wo stand in der AGB der Preis für die Dienstleistung ? Auf jeden Fall kann man §305c BGB konsultieren.
A möchte aber gar nicht das kostenpflichtige Angebot
wahrnehmen. Angenommen es handelt sich um eine inländische
deutsche Internetseite, wobei in dessen AGB enthalten ist,
dass der Benutzer sich ständig über „Änderungen“ (Kosten seien
da gar nicht aufgeführt) informieren muss. Hat A jetzt einen
gültigen Vertrag geschlossen oder wären (Geld-) Forderungen
dieser Internetseite unbegründet?
Wo stand in der AGB der Preis für die Dienstleistung ? Auf
jeden Fall kann man §305c BGB konsultieren.
In diesem fiktiven Fall gab es zum Zeitpunkt der Registration keinen Preis. Erst nach ein paar Monaten entschloss sich der Seitenbetreiber dazu, für seine Dienstleistungen einen gewissen Geldbetrag zu nehmen. Aber da war A ja dann schon angemeldet. Die Problematik ist, dass einfach von gratis auf kostenpflichtig umgestellt wurde und A vom „Vertrag“ nicht zurückgetreten ist bzw. konnte, weil er davon nichts wusste.
Wenn es wirklich so war, wie du sagst, dann ist selbstverständlich auch kein Vertrag zustande gekommen. Juristen sagen dazu, dass Schweigen keine Willenserklärung ist, was übersetzt bedeutet: Wer schweigt, schließt damit keinen Vertrag ab. (Es mag sein, dass noch jemand auf die Ausnahmen hinweist, um mit seinem Wissen zu glänzen; lass sich davon nicht verwirren, der Grundsatz gilt trotzdem.)