Angenommen es entsteht folgende Situation:
Vater mietet eine WOhnung für seine Tochter an - möchte auch als ein Mieter im Mietvertrag stehen. Tochter steht auch im Mietvertrag, unterschreibt ihn aber wegen krankheitsbedingter Unabkömmlichkeit nicht.
Also im Kopf stehen Vater und Tochter - unterschrieben hat ihn aber nur der Vater.
Was bedeutet das?
Ist der Mietvertrag insgesamt ungültig?
Besteht der Vertrag nur zwischen Vater und Vermieter?
Vater hat Ausweiskopie seiner Tochter vorgelegt und unter Zeugen erklärt, er handele im Auftrag seiner Tochter. Ist vielleicht dann die Unterschrift gar nicht nötig?
Danke für Eure Überlegungen
n.