Gültiger Vertrag bei Güteverfahren

Hallo,

ich hätt da mal eine Frage was das Vertragsrecht oder auch das Verwaltungsrecht betreffen könnte.

Wann entsteht ein gültiger Vertrag?
Man stellt einen Antrag auf Einleitung eines Schiedsverfahrens bei einer Behörde wie zum Beispiel der ÖRA bekommt keine Eingangsbestätigung oder Auftragsbestätigung. Erst nach drei Jahren kommt ein Gebührenbescheid.

Müsste man nun den Gebührenbescheid bezahlen oder ist gar kein Vertag zu Stande gekommen? Würde das überhaupt nach Vertragsrecht bewertet werden müssen ??

Wie ist das zu sehen?

Ich bedanke mich schon einmal recht herzlich für Meinungen.

Beste Grüße

Hallo,

von österreichischem Recht habe ich keine Ahnung (???)

Oder was ist die ÖRA?

In Deutschland ist die Bezeichnung „Bescheid“ ein Hinweis dafür, dass es sich um öffentliches Verwaltungsrecht handelt, bei dem Vertragsrecht idR keine Rolle spielt.

Gruß Holger

Hallo Holger,

erstmal danke für die Antwort.

Bei der, im Bespiel, genannten ÖRA handelt es sich um eine deutsche Behörde.

Ich habe auch schon das Verwaltungsrecht in Verdacht gehabt, wo muß ich denn dort nachsehen oder wie ist dort das Procedere?

Schönes Wochenende und Grüße

Hallo,

Verwaltungsrecht war neben Zwangsvollstreckunsrecht das bestgehasste Rechtsgebiet von mir :wink:

Allgemein kann man sich im Verwaltungsverfahrensgesetz und in der Verwaltungsgerichtsordnung schlau machen. Ansonsten ist Verwaltungsrecht Ländersache. Das heißt, es gibt 16 mal eine unübersehbare Vielfalt von Vorschriften.

Ich würde mal bei der Behörde nachfragen und mir die Sache dort erklären lassen. Ansonsten kann man gegen jeden Bescheid Widerspruch einlegen (Fristen beachten: idR ein Monat!), was die Ausgangsbehörde und ggf. die Aufsichtsbehörde zwingt, sich noch einmal mit der Sache zu beschäftigen und dem Antragsteller einen Abhilfe- bzw. Widerspruchsbescheid zu schicken. Gegen den letztgenannten kann man dann auch gerichtlich vorgehen.

Gruß Holger