hallo
Wer kann mir helfen?
Ich habe eine wohnung angemietet auf meinem namen und habe meiner damaligen freundin untervermietet. Es gibt einen gültigen Mietvertrag der beinhaltet das sie nur kündigen kann wenn 2 jahre rum sind ausser es sind beide einverstanden… dazu kommt noch die drei monatige Kündigungs frist…kaum einen monat hat sie bei mir gewohnt dann ist sie ausgezogen…
anfangs war der vertrag verschwunden!!!.. konnte mir aber wieder ne Kopie besorgen.
nun will sie die wohnung nicht kündigen und müsste eigentlich zahlen…
was kann ich in dieser lage tun…
untervermietung kenne ich mich leider nicht aus
Hallo bastel6487,
das Mietrecht ist so verzwickt, da investierst du am Besten in eine Rechtsberatung. Schon eine einzige Formulierung kann dazu führen, dass der Vertrag oder in diesem Fall wichtige Bestandteile davon nicht rechtsgültig sind. Kläre, ob der Vertrag zur Untervermietung tatsächlich gültig ist. Die Zwei-Jahres-Frist könnte so ein Knackpunkt sein.
Liebe Grüße
Luxlumina
Sie sollten in diesem Fall einen Rechtsanwalt aufsuchen. Der kann Ihnen genau sagen, was Sie tun können.
MfG Roland Ritt
Hallo,
Sie können sich nur verhalten, wie tausende anderer „echter“ Ver,ieter:
Miete anmahnen, Frist setzen, nach mehr als zweimaligem Mietrückstand fristlos kündigen.
Warten, Räumungsklage etc etc.
Am besten, sofort einen Anwalt zur Hilfe nehmen.
Wenn die fristlose Kündigung erfolgte, könnten Sie den
Hauptmietvertrag kündigen.
Bewohnt sie die Wohnung denn noch???
Viel Glück!
Dina Stern
danke für die Andwort…
werde sie mahnen und dann abwarten…
mit dem Rechtsanwalt ist so ne Sache am Ende zahl ich nur drauf…
auf die Frage:
Bewohnt sie die Wohnung denn noch???
nein. sie ist über Nacht ausgezogen und hat sich sämtliche Sachen von mir noch angeeignet…
In einer Sache bin ich schlauer geworden, auf meinen Namen allein nehm ich nicht noch mal ne Wohnung hab viel zu wenig Erfahrung und Geld um mich vor Gericht rum zu schlagen…
Also wenn du/sie nochmal irgend welche Tips oder Infos hast ich würde mich freuen.
Hallo,
dass sie ausgezogen ist, macht es viel leichter: also sofort Hauptmietvertrag kündigen und wenn sie die Schlüssel nicht zurückgeben hat, Zylinder austauschen.
So läuft die Kostenfalle nicht weiter.
Vorsichtshalber eine fristlose Kündigung mit Einschreiben an diese Freundlin senden, sonst kann sie sich wieder einklagen, solange der Mietvertrag noch Gültigkeit hat.
Ein Rechtsanwaltsbrief muss gar nicht so teuer sein, man kann für einen ersten Mahnungsbrief einen Festpreis vereinbaren und den u.U. der Mieterin in Rechnung stellen.
Habe gelernt, wenn ein „offizieller“ Brief mit Androhnung vom Klageweg kommt, zahlen die meisten…
Wenn Sie nicht viel Einkommen haben, gibt das Amtsgericht auch Beratungsgutscheine für einen Anwalt heraus: das nennt sich Prozesskostenhilfe.
Viel Erfolg!
Dina Stern