Gültigkeit der katholischen Nottaufe

Hallo!

Ich habe gehört: Wird ein Baby katholisch notgetauft und überlebt, muss die Taufe wiederholt werden.

Dem Archiv hier aber entnehme ich, dass dies nicht nötig ist, weil die Nottaufe anerkannt wird.

Wie sieht denn das jetzt kirchenrechtlich genau aus?
Hat sich an der kirchenrechtlichen Situation in den letzten 60 Jahren etwas geändert?

Hanna

Tach Hanna,

wie das in der katholischen Kirche ist, kann ich Dir nicht genau sagen, doch ich vermute, dass es ebenso wie in der evangelischen Kirche gehandhabt wird: Die Nottaufe ist gültig. Das Wesen der Taufe schließt im Übrigen eine Wiederholung aus.
Allerdings muss die Taufe dem zuständigen Pfarramt mitgeteilt werden, damit sie ins Taufregister eingetragen werden kann.

Gruß - Rolf

Hallo Hanna,

Ich habe gehört: Wird ein Baby katholisch notgetauft und
überlebt, muss die Taufe wiederholt werden.

Ich kenne das nur so, dass die erfolgte Taufe dann nochmal in einem Gottesdienst öffentlich gemacht wird. Es wird aber nicht nochmal getauft.

Gruß
Torsten

Hallo!

Ich kenne das nur so, dass die erfolgte Taufe dann nochmal in
einem Gottesdienst öffentlich gemacht wird. Es wird aber nicht
nochmal getauft.

Behält die Taufe ihre Gültigkeit, wenn sie NICHT in einem Gottesdienst öffentlich gemacht wird und auch NICHT beim zuständigen Pfarramt gemeldet wird und das Kind somit auch NICHT ins Taufregister eingetragen wird?

Hanna

Hallo,

Behält die Taufe ihre Gültigkeit, wenn sie NICHT in einem
Gottesdienst öffentlich gemacht wird und auch NICHT beim
zuständigen Pfarramt gemeldet wird und das Kind somit auch
NICHT ins Taufregister eingetragen wird?

Der Gottesdienst ist nicht unbedingt notwendig. Die Eintragung im Taufregister muß natürlich erfolgen, wenn die Notsituation nicht mehr gegeben ist. Ob es da eine bestimmte (kirchenrechtliche) Frist gibt, kann ich Dir leider nicht sagen. Auf keinen Fall sollte es aber zu einer zweiten Taufe kommen.

Gruß
Torsten

Hallo Hanna,

hier habe ich mal die Vorschriften des Codex Iuris Canonici über die Nottaufe zusammengestellt:

Can. 845 — § 1. Die Sakramente der Taufe, der Firmung und der Weihe können nicht wiederholt werden, da sie ein Prägemal eindrücken.

Can. 861 § 2. Ist ein ordentlicher Spender nicht anwesend oder verhindert, so spendet die Taufe erlaubt der Katechist oder jemand anderer, der vom Ortsordinarius für diese bestimmt ist, im Notfall sogar jeder von der nötigen Intention geleitete Mensch; die Seelsorger und vor allem der Pfarrer müssen sich angelegen sein lassen, die Gläubigen über die rechte Tauf weise zu belehren.

Can. 867 § 2. Wenn sich ein Kind in Todesgefahr befindet, ist es unverzüglich zu taufen.

Can 868 § 2. In Todesgefahr wird ein Kind katholischer, ja sogar auch nichtkatholischer Eltern auch gegen den Willen der Eltern erlaubt getauft.

Gruß - Rolf

Danke und Sternchen!
Danke, Rolf,

DAS ist die Auskunft, die ich gebraucht habe! :smile:))

Hanna

Behält die Taufe ihre Gültigkeit, wenn sie NICHT in einem
Gottesdienst öffentlich gemacht wird und auch NICHT beim
zuständigen Pfarramt gemeldet wird und das Kind somit auch
NICHT ins Taufregister eingetragen wird?

Ja, das tut sie.

Eine Taufe, die mit Wasser und „im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes“ vollzogen wurde (egal ob von einem Pfarrer oder einem „normalen“ Menschen) wird in der evangelischen, katholischen und anderen (ohne mich spontan festlegen zu wollen, welche Kirchen genau die Tauferklärung mit unterschrieben haben) als gültig anerkannt und nicht wiederholt.

Dabei spielt es auch keine Rolle, welcher Konfession der oder die Taufende angehört.

Der Eintrag ins Taufregister bedeutet nur, daß der/die Getaufte damit auch der entsprechenden Konfession angehört. Unterbleibt er, ist man eben konfessionslos, aber getauft. Sollte man später (z.B. als Jugendlicher oder Erwachsener) doch einer Kirche beitreten wollen, wird die Taufe nicht wiederholt.

Gruß, Martinus…

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Auch Dir Dank und Sternchen!

Der Eintrag ins Taufregister bedeutet nur, daß der/die
Getaufte damit auch der entsprechenden Konfession angehört.
Unterbleibt er, ist man eben konfessionslos, aber getauft.

DIESE Information ist mir sehr wichtig. Danke!

Hanna

Hallo !

Dem Archiv hier aber entnehme ich, dass dies nicht nötig ist,
weil die Nottaufe anerkannt wird.

Von wem denn? Wer sollte das „anerkennen“?

Wie sieht denn das jetzt kirchenrechtlich genau aus?
Hat sich an der kirchenrechtlichen Situation in den letzten 60
Jahren etwas geändert?

Geht es denn nur um „kirchenrechtliche“ Situationen?

Schon alles merkwürdig!

mfgConrad

Die spinnen, die Römer!
Hallo Rolf!

Can. 867 § 2. Wenn sich ein Kind in Todesgefahr befindet, ist
es unverzüglich zu taufen.

Can 868 § 2. In Todesgefahr wird ein Kind katholischer, ja
sogar auch nichtkatholischer Eltern auch gegen den Willen der
Eltern erlaubt getauft.

Einfach irre!
:wink:

Gruß Gernot

Ich geb noch einen drauf (off topic)

Can. 867 § 2. Wenn sich ein Kind in Todesgefahr befindet, ist
es unverzüglich zu taufen.

Can 868 § 2. In Todesgefahr wird ein Kind katholischer, ja
sogar auch nichtkatholischer Eltern auch gegen den Willen der
Eltern erlaubt getauft.

Einfach irre!

Und zu Deiner Belustigung: Auch ein Nichtchrist kann es gültig taufen. Das ist geltendes katholisches Kirchenrecht.

Gruß Gernot

Gruss
Mike

Hallo Mike!

Can 868 § 2. In Todesgefahr wird ein Kind katholischer, ja
sogar auch nichtkatholischer Eltern auch gegen den Willen der
Eltern erlaubt getauft.

Einfach irre!

Und zu Deiner Belustigung: Auch ein Nichtchrist kann es gültig
taufen. Das ist geltendes katholisches Kirchenrecht.

… wobei ich fürchte, dass ich nie werde ausprobieren können, wie es sich anfühlt, als Nicht-Christ eine Nottaufe zu vollziehen, da ich ja selbst mal ungefragt getauft wurde und dieses „Prägemal“ nun einfach nicht mehr loswerde.

Gruß Gernot

Hallo Hanna,

und dann ist auch noch beachten, dass es keine katholische, sondern nur eine christliche Taufe gibt, oder wie es im Credo heißt: „confiteor UNAM baptismam“.

Meines Wissens ist die koptische Kirche die einzige, die eine eigene Taufe bei Konversion fordert. Das mag mit der besonderen, lange vom übrigenm Christentum abgeschnittenen Geschichte zusammenhängen.

Gruß,
Andreas

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und dann ist auch noch beachten, dass es keine katholische,
sondern nur eine christliche Taufe gibt, oder wie es im Credo
heißt: „confiteor UNAM baptismam“.

Tach Andreas,

in welchem Credo kommt denn das vor?
Im Apostolicum nicht!

Gruß - Rolf

„confiteor UNAM baptismam“.

Tach Andreas,

in welchem Credo kommt denn das vor?

Das ist aus dem Nicäno-Konstantinopolitanum: http://de.wikipedia.org/wiki/Nic%C3%A4no-Konstantino…

Gruß, Martinus…

Hallo Martinus,

die Nachfrage bezog sich wohl auf meine falsche Deklination.

Gruß,
Andreas

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