Hallo Hanna,
hier habe ich mal die Vorschriften des Codex Iuris Canonici über die Nottaufe zusammengestellt:
Can. 845 — § 1. Die Sakramente der Taufe, der Firmung und der Weihe können nicht wiederholt werden, da sie ein Prägemal eindrücken.
Can. 861 § 2. Ist ein ordentlicher Spender nicht anwesend oder verhindert, so spendet die Taufe erlaubt der Katechist oder jemand anderer, der vom Ortsordinarius für diese bestimmt ist, im Notfall sogar jeder von der nötigen Intention geleitete Mensch; die Seelsorger und vor allem der Pfarrer müssen sich angelegen sein lassen, die Gläubigen über die rechte Tauf weise zu belehren.
Can. 867 § 2. Wenn sich ein Kind in Todesgefahr befindet, ist es unverzüglich zu taufen.
Can 868 § 2. In Todesgefahr wird ein Kind katholischer, ja sogar auch nichtkatholischer Eltern auch gegen den Willen der Eltern erlaubt getauft.
Gruß - Rolf