Gültigkeit der Pachtverträge aus der DDR

Es wurde 1962 ein Pachtvertrag in der abgeschlossen. Dieser Vertrag endet am im Sept. 1972 und verlängert sich auf jeweils 3 Jahre wenn keine Kündigung von einem der Partner vorliegt. Ansonsten gelten die gesetzlichen Vorschriften über die Beendigung bzw. Verlängerung von Pachtverhältnissen. Das Grundstück wird nach wie vor von dem Pächter ohne Unterbrechung entsprechend der vertraglichen Vereinbarungen genutzt.

Ist der Pachtvertrag aus der DDR noch rechtsgültig?

Ist der Pachtvertrag aus der DDR noch rechtsgültig?

Hallo,
so weit wie ich weiß, wurden Verträge der DDR nach der Wiedervereinigung übernommen soweit sie nicht den Gesetzen der BRD widersprechen. Das gilt auch für Miet- und Pachtverträge. In Ihrem Fall allerding nicht bis in alle Ewigkeit (es gibt Verträge auf 99 Jahre), sondern nur so lange bis eine Seite kündigt. So lange das nicht passiert, erfolgt die Verlängerung entsprechend. Sicherheitshalber sollten Sie ggf. auch das „Kleingedruckte“ lesen, wenn es so etwas bei diesem Vertrag gibt, und eine Auskunft beim Grundbuchamt einholen, bei dem das Grundstück eingetragen ist.

Hallo Dieter,
da ich kein Rechtsanwalt bin, kann ich Dir dazu leider nichts sagen. Gruß, Frank.

Lieber Herr Kunze,

ich glaube, dass passt nicht ganz in mein Wissensgebiet. Am Besten, sie wenden sich an einen Juristen mit Schwerpunkt Mietrecht. Generell dürfen nur Juristen im Internet rechtliche Tipps geben (wozu dies zählt, denn wenn die Gültigkeit nicht bestehen würde, dann würde man Ihnen raten was sie dann machen sollen und zack, schon mach ich mich strafbar)

Liebe Grüße

  1. Anfragen bitte klar und deutlich formulieren!

  2. Zum genannten Thema einen Anwalt befragen!

  3. In Zukunft Anrede, danke und bitte sowie Grußformel nicht vergessen, nur so kann gegenseitige Hilfe funktionieren!

°

Hallo, sorry, da kann ich leider nicht weiterhelfen.

Viele Grüße und viel Glück

Leider bin ich da keine Expertin–würde mit solch einem Vertrag zum Anwalt gehen-kann man doch nicht im Internet beantwortet bekommen-
M.

Leider kann ich in dieser Frage nicht weiterhelfen.
Angela Plöger

Bin leider kein Jurist, sorry
SD

Bin mir nicht sicher. Zum Eigentumsrecht wurde bei der großen Einverleibung sehr viel Unsinn und Gesetzesverletzungen zugelassen. Frag bitte einen Rechtsexperten. Sorry, kann dir nicht weiterhelfen.
T.

Hallo,

tut mir leid, zu dem Thema kann ich nichts beitragen.

Mfg

K. Kittler

hi, also meiner Meinung nach ist der Vertrag immernoch gültig. Wer gerade Deutschland regiert hat damit nichts zu tun. Vertrag mit dem Verpächter ist Vertrag.lg

keine ahnung - kein jurist…