Hallo Dödelman,
In Deutschland liegt die Polizeigewalt bei den Bundesländern. Damit bestimmen die Bundesländer grundsätzlich für sich die Farbe der Uniform.
In Schleswig-Holstein z.B. wurde die blaue Uniform im Jahr 2009 eingeführt.
Per Erlass wurde geregelt, dass die Polizeibeamten ab dem 31.12.2009 nur noch die blaue Uniform tragen dürfen.
Schleswig-Holstein war nach Hamburg eines der ersten Bundesländer, die die blaue Polizeiuniform eingeführt haben.
Der Wechsel der Farbe hängt mit mehreren Faktoren zusammen:
- war die grüne Uniform, die 1979 z. B. in Schleswig-Holstein eingeführt wurde, die erste einheitliche Uniform der Polizei in ganz Deutschland. Davor waren die Uniformen farblich und auch vom Schnitt sehr unterschiedlich. Die Uniform war unter den Polizeibeamten nicht unumstritten, wurden doch Anfangs „witzelnde“ Vergleiche mit Förstern o. ä. angestellt.
- ist der Hinweis auf die EU richtig. In der überwiegenden Anzahl der Länder der EU tragen die Polizisten eine blau Uniform. Hier sollte durch den Farbwechsel ein Angleich geschaffen werden.
- gilt die Farbe blau im Gegensatz zu Farbkombination grün/beige als unempfindlicher.
- wurde durch den Uniformwechsel, der insbesondere durch den umstrittenen Hamburger Innensenator Ronald Schill maßgeblich angeschoben wurde, die Möglichkeit geschaffen, eine moderne Uniform anzuschaffen, die der Zeit angemessen ist.
Die blaue Uniform unterscheidet sich in den Bundesländern in Nuancen: in einigen Bundesländern gibt es weiße Hemden und/oder dunkelblaue, in anderen hellblaue. In manchen Bundesländern gibt es Dienstgradabzeichen, in anderen nicht. In manchen Bundesländern hat die „normale“ (Arbeits-)Uniformhose
eine sog. Bise, in anderen nicht, etc.
Die Bundespolizei gilt in diesem Zusammenhang als Sonderfall. Auch hier wurde extra über die Farbe der Uniform entschieden. Hier ist der Dienstherr der Bundesinnenminister.
Ich weiß leider nicht von welchem Bundesland das von Dir genannte Einführungsdatum stammt.
Es gilt jedoch, dass es kein Gesetz gibt, das die Arbeitskleidung der Polizei festlegt, sondern eine länderspezifische, ministerielle Regelung in Form eines Erlasses.
Hat man (berechtigte) Zweifel an der Gültigkeit der Uniform, so kann man verlangen, dass der Polizeibeamte sich ausweist.
Übrigens hat das Tragen oder Nichttragen der Dienstmütze nichts mit der Frage „im Dienst“ oder „nicht im Dienst“ zu tun.
Das ist ein Irrglauben und stammt aus Zeiten des königlich bayrischen Amtsgerichts bzw. des alten Preußens.
Die Dienstmütze ist lediglich ein Bestandteil der Uniform und soll die Erkennbarkeit erhöhen.
Wird sie nicht getragen, kann das verschiedene Gründe haben. Es hat dann aber keinerlei Auswirkungen auf die rechtlichen Befugnisse des Polizeibeamten, wenn er sie nicht trägt. Insbesondere dann nicht, wenn er sonst klar als Polizeibeamter erkennbar ist (z.B. er steigt aus einem Polizeifahrzeug aus und/oder trägt sonst alle Uniformteile und Ausrüstunggegenstände eines Polizisten oder er weist sich sogar durch seinen Ausweis aus).
Ich hoffe, ich konnte Dir Deine Frage eindeutig beantworten.
mfg
Carsten