Gültigkeit der Polizeiuniform

Es gibt ja schon skurrila Sachen und Gesetze aber was ich gehört habe und gern validiert hätte:
Ab 01.07.2011 ist die grüne Polizeiuniform nicht mehr legitim, also nur die Blaue.
Polizisten in grüner Uniform, sind wie Polizisten ohne Dienstmütze, also als nicht im Dienst zu betrachten !

Stimmt das ? Kann mir das jemand verifizieren ?

(Blaue wurde nur durch EU eingeführt. Seit 28.06.2011 Lissabonvertrag gültig, vllt hängts ja damit zusammen?)

Hallo Dodelman,
Gerne will ich dir deine Fragen zur Polizeiuniform beantworten. Allerdings finde ich es erschreckend wie selten dämlich die Dinge sind, die du „gehört“ haben willst.

Zu deiner Frage:
Polizei in Deutschland ist Ländersache. Regelungen zur Polizei bestimmen also vornehmlich die Innenminister der jeweiligen Bundesländer. Innerhalb der Bundesländer wird auch völlig frei entschieden, wie die jeweiligen Polizisten aussehen sollen. Das hat nichts mit EU oder einem komischen Lissabonvertrag oder dem Kaiser von China zu tun. Wenn morgen Niedersachsen oder Hessen bestimmen, dass ihre Polizeibeamten in einer Rosa Uniform rumlaufen sollen, dann werden sie Rosa. Aus eben diesem Grundsatz ergeben sich auch die feinen Unterschiede der jeweiligen Länder. Auch wenn z.B. Hamburg und NRW auf den ersten Blick blaue Uniformen haben, so sind diese doch völlig verschieden. Angefangen von der Dienstmütze (Hamburg=Achteckig und Blau, Nrw = Weiß) oder den Hemden (Hamburg=dunkel Blau, Nrw= Hellblau) usw…
Dass die Polizeiuniformen in vielen Bundesländern auf Blau geändert worden sind, hat tatsächlich ein wenig mit der EU zu tun. Europa wächst mehr und mehr zusammen. In fast allen Europäischen Ländern sind Polizisten in blauer Uniform zu sehen. Hamburg war das erste Bundesland, dass ihre Uniformen mit diesem Argument änderten. Damals gab es in Hamburg noch einen lieben Innensenator, der zudem alles auf American Cop machen wollte. Deshalb auch Harley-Dienst Motorräder oder diese unpassenden acht eckigen Ami-Mützen. Dem Änderungsargument schlossen sich dann weitere Bundesländer an. Zumal die alte gelb/grüne Uniform im Design der 70er Jahre war und viele sie häßlich fanden. Also begannen die Bundesländer die Uniformen nach ihrem Geschmack nach und nach zu ändern. Jedoch nicht alle. Bayern z.B. bleibt auch in Zukunft bei der gelb/grünen Uniform. Fazit: Polizeiuniform ist Länderentscheidung.
Aber im Rahmen der Innenministerkonferenz werden solche Polizeiuniformen auch mit anderen Bundesländern abgesprochen. In Deutschland soll man Polizei auch als Polizei erkennen. Obwohl die Länder in ihren Entscheidungen zu Uniform völlig frei sind, stimmt man sich also etwas in der Erscheinung ab. Sonst hätte die Polizisten in Schleswig Holstein morgen Rote Zylinder auf dem Kopf und Sachsen übermorgen Gelbe Baseball-Mützen. Dass würde den Bürger nur verwirren. Somit sind die o.g. Unterschiede der Uniformen relativ gering.

Nun aber zu etwas Wichtigem. Ein Polizeibeamter wird durch Ernennung (Urkunde) zu einem Polizeibeamten. Mit dieser Ernennung erhält er auch die jeweiligen Befugnisse (Rechte und Pflichten). Viele dieser Befugnisse findest du in der STPO oder in den jeweiligen Polizeigesetzten der Länder. Das würde an dieser Stelle zu weit führen.
Doch wann hat ein Polizeibeamter überhaupt diese Befugnisse? Die Frage ist einfach zu beantworten: in der Regel „IMMER“!!!. Ein Polizeibeamter kann sich jederzeit in den „Dienst“ versetzen und wenn es geboten erscheint polizeiliche Maßnahmen treffen. Viele polizeibeamte tragen z.B. auch ihre Dienstwaffe in der Freizeit um jederzeit Straftaten verhindern bzw. verfolgen zu können (z.b. wenn sie einen Täter auf frischer Tat bemerken). Um es auf den Punkt zu bringen: Die Uniform eines Polizeibeamten hat absolut nichts mit seinen Befugnissen zu tun. Es ist also völlig unerheblich ob er eine Dienstmütze auf hat, oder keine Unterhose oder gar keine Uniform. An dieser Stelle sei dir verraten, dass es auch viele Polizeibeamte in Ziviler Kleidung gibt, die genau das gleiche dürfen, wie ihre Kollegen in grüner oder blauer Uniform. Wichtig was ein Polizist darf ist also nicht die Kleidung, sondern, dass er überhaupt ein Polizist ist.

LG,…

Hallo!

Grundsätzlich ist es zunächst so, dass ein Polizeibeamter sich stets in den Dienst versetzen kann. D.h. Sollte er privat von einer Straftat Kenntnis erlangen bzw. diese beobachten, muss er sich in den Dienst versetzten, seine Aufgabe als Polizeibeamter wahrnehmen und einschreiten. Ein Polizeibeamter ist so gesehen also immer im Dienst. Denn es heißt im Gesetz: „Polizeibeamten haben Straftaten zu verfolgen“.

Ich weiß ja nicht, wo Sie dieses Märchen gehört haben, dass ein Polizeibeamter ohne Mütze nicht im Dienst ist…aber das ist absolut lächerlich und falsch.

Genauso kann ich mir es nicht vorstellen, dass die grüne Uniform nun nicht mehr gültig ist…denn was würden dann z.B. Bayerns Polizeibeamte ab jetzt machen? Einfach nicht mehr zur Arbeit gehen, nur weil sie keine blaue Uniform haben? Mich würde sehr interessieren, wo Sie davon gelesen/gehört haben und würde Sie bitten, mir eine Kopie dieses Textes zukommen zu lassen.

Mit freundlichem Gruß

Ich will da jetzt nicht detailreicher drauf eingehen, aber Bayern ist das durch den Freistaat-Status möglich :wink:

Das es Zivilbeamte oder Beamte die ihre Dienstwaffe ind er Freizeit tragen, gibt ist mir klar.
Aber diese haben auch andere Befugnisse und müssen sich auch vorher so ausweisen. Mit der Mütze bin ich mir 100% sicher (solang er auch die Uniform trägt), kann auch gern das Gesetz raussuchen (Es wird nur verbal angemerkt, dass dieses Gesetz mittlerweile lockerer „durchgeführt“/gehandhabt wird und sogar mal für Zivilbeamte galt).
Es gibt etliche Ungereimtheiten/Kuriositäten
Nur mal als beispiel wie vorgegangen wird wenn jemand etwas nukleares detonieren lässt. Oder Artikel 146 aus dem GG. Oder, dass das OwiG nichtig ist, weil es am 11.10.2007 aufgehoben wurde (weitere Details dazu lass ich mal weg) (das Gleiche gilt übrigens für StPO und ZPO)
usw usw usw

Mit der Dienstwaffe ausserhalb des Dienstes wusste ich bereits, aber danke für den erneuten Hinweis.

Nochmal zur eigentlichen Frage:
Da ich zu dieser Frage jedoch nichts und nirgends fündig wurde, keinen Polizisten persönlich kenne und mir bei der Städtehotline Niemand helfen konnte, habe ich gedacht ich frag mal hier :wink:

Auf jeden Fall besten Dank für die schnelle(n) und ausführliche Antworte(n) :wink:

Danke dir, bitte schaue in die Antwort an Tschulsn :wink:

Guten Tag
Also zwei Sachen sind schon mal Nonsens.

  1. Polizisten ohne Mütze sind nicht im Dienst…
    das ist nicht richtig. Die Dienstmütze ist in erster Linie Arbeitsschutzbekleidung, ob weiß grün oder Blau. In zweiter Linie hoheitliches Zeichen. Ob der Polizist die Mütze trägt oder nicht spielt rechtlich keine Rolle solang er zu erkennen gibt das er Polizeibeamter ist und diese Aufgaben wahrnimmt (Verkehrskontrolle Geschwindigkeitskontrolle als Meßbeamter)
    2.Die grüne Uniform ist weiterhin gültig. Da es noch Beamte gibt die in den nächsten 2 Jahren in den Vorruhestand bzw. Pension gehen und der Dienstherr festgelegt hat das dieser Personenkreis keine neuen sprich blauen Uniformen bekommen.

Ich weise daraufhin das dieses von Land zu Land unterschiedlich gehandhabt wird. Daher ist dieses keine rechtsverbindliche Aussage. Am besten bei der nächsten Polizeidirektion oder Inspektion telefonisch Rücksprache halten.

Also Vorsicht bei Kontrolle „Die“ könnten Echt sein. Sollten Zweifel bestehen so ist es durchaus legitim, dass mann die nächste Dienststelle anruft (auch 110) und den Sachverhalt schildert und um ein Klärung bitte.

In diesem Sinne immer schön aufpassen und lächeln.

Tschüss

Hallo,

du hast völlig recht, es gibt skurrile Sachen und dazu gehört auch die VÖLLIG BLÖDSINNIGE Aussage, dass Polizisten ohne Mütze nicht im Dienst seien bzw. „als solche zu betrachten sind“. ABSOLUTER SCHWACHSINN! Polizisten dürfen sich sogar in den Dienst versetzen, wenn sie privat unterwegs sind und sich zum Eingreifen wegen eines Gesetzesverstoßes gezwungen sehen! Da muss er auch keine Mütze aufsetzen und keine Uniform anziehen!
Dann wäre ja auch jedes Knöllchen ungültig, das ein Polizist ausstellt und grad keine Mütze aufsetzt, oder jedes Foto, das die Polizisten von der Verkehrsüberwachung blitzen. Die setzen nämlich keine Mütze auf.

Bei dem Käse mit der Mütze geht es nur um die Erkennbarkeit als Polizeibeamter und sonst um gar nichts. Wenn z.B. ein Polizist an einer Kontrollstelle ohne Mütze die Autofahrer rausziehen will und einer fährt vorbei und sagt dann, dass er ihn nicht erkannt hat, kann -wohlgemerkt KANN- er mit der Aussage durchkommen.

Leider ist es so, dass in den TV-Krimis die Polizisten fast schon auf dem Klo eine Mütze aufhaben, oder beim Streife fahren. Das ist alles völlig an der Realität vorbei. Keiner hat die Mütze im Auto an und ist trotzdem im Dienst und verrichtet eine hoheitliche Aufgabe, nämlich Streife fahren.

Wenn der Polizist als solcher erkennbar ist, dann handelt er rechtmäßig, ob mit oder ohne Mütze.
Sonst würde ja die Kripo - und die ist nichts anderes als nur eine Abteilung der Polizei - niemals rechtmäßig handeln und niemals im Dienst sein.

Und genauso verhält es sich mit der grünen Uniform. Die ist nach wie vor gültig. Das Problem ist nur, dass aufgrund von Lieferverzögerungen seitens des Herstellers der anvisierte Zeitpunkt nicht eingehalten
werden konnte und verschoben wurde.
Und die blaue Uniform wurde tatsächlich wegen „Einheitlichkeit in Europa“ eingeführt. Aber noch machen nicht alle Bundesländer mit, z.B. Bayern. Da gibt’s gar keine blaue. Und trotzdem sind alle „im Dienst.“

Du wirst es sicher aus der Presse erfahren, wann die grüne Uniform tatsächlich „ausgelaufen“ ist.

Die Polizei und ihre Organisierung ist Sache der Länder und unterliegt nicht der Hoheit der EU und auch nicht des Bundes. D.h. jedes Bundesland entscheidet über seine BEamten und auch über die Uniform. Da man bei Einführung einer blauen Uniform nicht alle mit einmal ausrüsten kann, wird sich eine gewisse Zeit ein Auftreten von Polizeibeamten in blauer und grüner Uniform zugleich nicht verhindern lassen. von einem Termin 1.7. ist mir nichts bekannt.

Dank an Euch alle für die vielen hilfreichen Antworten :smile:

Hallo!

Wo haben sie diesen Schund denn gelesen? Zunächst mal kann ein Polizist sich auch in den Dienst versetzen wenn er nackt ist, also komplett ohne Uniform. (Das ist kein Witz)
Das mit der Mütze ist so ein Märchen, was sich irgendwie sehr hartnäckig hält. Es gibt Bundesländer die immer noch die Grüne Uniform haben und deshalb ist diese Vermutung definitiv falsch.

Ab 01.07.2011 ist die grüne Polizeiuniform nicht mehr legitim,
also nur die Blaue.

Sorry, aber wer erzählt denn solchen Blödsinn?? Natürlich ist die grüne Uniform noch „legitim“ - und zwar so lange, bis die Umstellung auf „blau“ abgeschlossen ist!

Polizisten in grüner Uniform, sind wie Polizisten ohne
Dienstmütze, also als nicht im Dienst zu betrachten!

Und wo steht solch ein Schwachsinn, dass ein Polizist, nur weil er keine Mütze auf hat, nicht im Dienst wäre??? Oder als nicht im Dienst zu betrachten wäre???

Ich muss mich noch mal entschuldigen, aber soetwas ist absolut gequirlter Mist!

So ein Quatsch. Bayern und das Saarland haben noch die grüne Uniform und planen auch keine Umstellung. Dann ist dort rechtsfreier Raum?

Gruß
HH

Das ist wie das Problem mit den Verkehrsschildern die einige Zeit keine Gültigkeit hatten.
Manche Streifen sind deshalb in Blau und Grün.
Trotzdem bitte ich Dich, jetzt nicht zu denken, dass die Polizei Dir jetzt garnichts mehr kann.

Hallo,
die gesamte Aussage hinsichtlich Uniform und Dienstmütze ist falsch. Zum Einem haben nicht alle Länderpolizeien die blaue Uniform eingeführt und zum Anderen hängt an der Dienstmütze nicht die Gültigkeit der Uniform.
Dachsgruß

Hallo dodelman,

das, was Du da gehört hast, ist großer Unsinn. Es kursiert schon seit Ewigkeiten das Gerücht, daß ein Polizist ohne Dienstmütze keine vollständige Uniform trägt und daher keine Maßnahmen etc. durchführen darf.

Das heißt also auch, daß ein Polizist, der bei der Verfolgung eines Täters seine Mütze verliert, die Verfolgung abbrechen muß, oder?

Es gibt EU-Verordnungen und -gesetze und diese müssen erst noch durch die Parlamente der einzelnen EU-Mitgliedstaaten. In Deutschland ist es aber zudem noch so, daß Polizei Ländersache (Bundesländersache) ist. Jedes einzelne Bundesland entscheidet über seine eigene Landespolizei.
Dabei gibt es natürlich auch Übergangsfristen und -regelungen. Mit Sicherheit verliert die grüne Uniform während der Übergangszeit nicht seine Gültigkeit. Paragraphen oder Verordnugnen oder Verfügungen oder was auch immer, kann ich Dir da nicht nennen, aber probiere doch einfach mal aus, wie ein Polizist in grüner Uniform reagiert, wenn du solch eine Meinung hast (War ein Scherz).
Zur Not kannst Du dir doch immer noch den Dienstausweis vorzeigen lassen.

Gruß
Nasa

Hallo Dödelman,

In Deutschland liegt die Polizeigewalt bei den Bundesländern. Damit bestimmen die Bundesländer grundsätzlich für sich die Farbe der Uniform.
In Schleswig-Holstein z.B. wurde die blaue Uniform im Jahr 2009 eingeführt.
Per Erlass wurde geregelt, dass die Polizeibeamten ab dem 31.12.2009 nur noch die blaue Uniform tragen dürfen.

Schleswig-Holstein war nach Hamburg eines der ersten Bundesländer, die die blaue Polizeiuniform eingeführt haben.

Der Wechsel der Farbe hängt mit mehreren Faktoren zusammen:

  1. war die grüne Uniform, die 1979 z. B. in Schleswig-Holstein eingeführt wurde, die erste einheitliche Uniform der Polizei in ganz Deutschland. Davor waren die Uniformen farblich und auch vom Schnitt sehr unterschiedlich. Die Uniform war unter den Polizeibeamten nicht unumstritten, wurden doch Anfangs „witzelnde“ Vergleiche mit Förstern o. ä. angestellt.
  2. ist der Hinweis auf die EU richtig. In der überwiegenden Anzahl der Länder der EU tragen die Polizisten eine blau Uniform. Hier sollte durch den Farbwechsel ein Angleich geschaffen werden.
  3. gilt die Farbe blau im Gegensatz zu Farbkombination grün/beige als unempfindlicher.
  4. wurde durch den Uniformwechsel, der insbesondere durch den umstrittenen Hamburger Innensenator Ronald Schill maßgeblich angeschoben wurde, die Möglichkeit geschaffen, eine moderne Uniform anzuschaffen, die der Zeit angemessen ist.

Die blaue Uniform unterscheidet sich in den Bundesländern in Nuancen: in einigen Bundesländern gibt es weiße Hemden und/oder dunkelblaue, in anderen hellblaue. In manchen Bundesländern gibt es Dienstgradabzeichen, in anderen nicht. In manchen Bundesländern hat die „normale“ (Arbeits-)Uniformhose
eine sog. Bise, in anderen nicht, etc.

Die Bundespolizei gilt in diesem Zusammenhang als Sonderfall. Auch hier wurde extra über die Farbe der Uniform entschieden. Hier ist der Dienstherr der Bundesinnenminister.

Ich weiß leider nicht von welchem Bundesland das von Dir genannte Einführungsdatum stammt.
Es gilt jedoch, dass es kein Gesetz gibt, das die Arbeitskleidung der Polizei festlegt, sondern eine länderspezifische, ministerielle Regelung in Form eines Erlasses.

Hat man (berechtigte) Zweifel an der Gültigkeit der Uniform, so kann man verlangen, dass der Polizeibeamte sich ausweist.

Übrigens hat das Tragen oder Nichttragen der Dienstmütze nichts mit der Frage „im Dienst“ oder „nicht im Dienst“ zu tun.
Das ist ein Irrglauben und stammt aus Zeiten des königlich bayrischen Amtsgerichts bzw. des alten Preußens.
Die Dienstmütze ist lediglich ein Bestandteil der Uniform und soll die Erkennbarkeit erhöhen.
Wird sie nicht getragen, kann das verschiedene Gründe haben. Es hat dann aber keinerlei Auswirkungen auf die rechtlichen Befugnisse des Polizeibeamten, wenn er sie nicht trägt. Insbesondere dann nicht, wenn er sonst klar als Polizeibeamter erkennbar ist (z.B. er steigt aus einem Polizeifahrzeug aus und/oder trägt sonst alle Uniformteile und Ausrüstunggegenstände eines Polizisten oder er weist sich sogar durch seinen Ausweis aus).

Ich hoffe, ich konnte Dir Deine Frage eindeutig beantworten.

mfg
Carsten

Hallo dodelman,

Pkt 1.

Die EU kann lediglich Rahmenbedingungen formulieren, niemals jedoch die Bestimmungen der deutschen Verfassung aushebeln. In dieser wiederum ist festgeschrieben, dass Polizei Ländersache ist, mithin die Bundesländer darüber entscheiden, ob sie ihre Polizisten rote, blaue oder eben grüne Uniform tragen lässt.
Es gibt aber eine europäische Vereinbarung, entsprechende Egalisierung der Uniformfarbe herzustellen. Die meisten Länder der EU haben blaue Uniformen, so dass Deutschland zugestimmt hat, in Verbindung mit den Ländern nach und nach blaue Uniformen einzuführen. Das ist jedoch nicht an EU-weite sondern lediglich an Länderinterne Vereinbarungen gebunden.

Pkt 2.

Seit wann ist ein Polizist, wenn er keine Diensmütze auf dem Kopf trägt, nicht als „im Dienst befindlich“ zu betrachten?

Wenn er als Polizist erkennbar ist oder sich entsprechend ausweisen, dann muss der Bürger davon ausgehen, dass er es mit einem im Dienst befindlichen Polizisten zu tun hat. Andernfalls würde dies dazu führen, das jederman jegliche polizeiliche Maßnahme anzweifeln könnte und die Handlungsfähigkeit des Staates nicht mehr oder nur noch eingeschränkt möglich ist.

Grundsatz hierfür ist also überspitz formuliert, „Ein Polizist ist immer im Dienst“.

MfG

Daniel

Totaler Müll!
Es ist sch*** egal welche Uniform ein Polizist trägt. Er kann auch ohne Uniform Anweisungen erteilen. Und natürlich auch OHNE Mütze!

hahahahaha
polizisten in uniform sollen nicht im dienst sein? auch die ohne mütze?
ich und meine kollegen haben sich kapputt gelacht. wenn sich jemand als polizist zu erkennen gibt egal ob per uniform grün, blau oder schwarz bzw. in zivil mit dienstausweis ist er jedem bürger weisungsbefugt und kann maßnahmen und anordnungen treffen.
mfg