Hallo,
kann mir jemand sagen ob eine Wettbewerbsklausel auch dann noch gültig ist wenn das betroffene Unternehmen Insolvenz angemeldet hat?
Spielt es grundsätzlich eine Rolle ob der Arbeitnehmer kündigt oder der Arbeitgeber? (In Österreich gilt die Konkurrenzklausel anscheinend nicht wenn der Arbeitgeber kündigt.)
Vielen Dank im voraus,
Grüße,
Bernd.
Hi Bernd,
in D gilt die Wettbewerbsklausel mit Angestellten meines Wissens nach nur, wenn dafür eine Entschädigung gezahlt wird, also im Prinzip das Gehalt zu n% (wieviel genau, weiss ich nicht) weigergezahlt wird. Aber ich bin kein Rechtsanwalt, nur vom Hörensagen. In der Richtung solltest du aber mal nachforschen, denn bei Insolvenz des alten Arbeitgebers wird dir wohl kaum noch jemand eine Entschädigung zahlen.
Alles Gute wünscht
…Michael
Hi!
So ungefähr ;o)) Es muss nicht zwingend eine Zahlung sein, aber es muss halt eine Gegenleistung für diese Kausel im Vertrag stehen, wobei bei Arbeitnnehmern mir auch im Moment keine andere sinnvolle Gegenleistung einfällt ;o)))
Bernd
P.S.: Zweimal hatte ich diese Klausel und beide Firmen wollten nachher nichts davon wissen und nicht zahlen ;o))