Gültigkeit des internationalen Führerscheins

Der Internationale Führerschein ist mehrsprachig und hat freie Seiten für Eintragungen. Mir ist nicht bekannt, dass man im Ausland zusätzlich den nationalen Führerschein mitführen muss. Den kann man im Zweifel dort nicht lesen.

Angenommen, meine deutsche Fahrerlaubnis wird entzogen, darf ich dann mit dem Internationalen Führerschein im Ausland Führer sein?

Falls ja, kann ich den internationalen Führerschein nach Verlust der Fahrerlaubnis bekommen? Dann wohl mit Eintrag in Deutschland nicht gültig?

ich weiss, ja dass die Bedienung von Suchmaschinen deiner Wahl nicht zu deinen Kernkompetenzen gehört, deswegen habe ich mir die Mühe gemacht und google für dich angeworfen - der erst Link ist dieser hier

https://www.adac.de/verkehr/rund-um-den-fuehrerschein/fahren-ausland/internationaler-fuehrerschein/

da steht deppensicher interpretationsfrei :

Der Internationale Führerschein ist kein eigenständiger Führerschein , sondern ein Zusatzdokument zu Ihrem nationalen Führerschein und ist **

nur in Verbindung mit diesem gültig**. Er ist eine Art Übersetzung des nationalen Führerscheines und soll der Polizei oder auch dem Mietwagenunternehmen im Ausland die Überprüfung erleichtern, ob Sie auch berechtigt sind z.B. das gebuchte Auto oder Wohnmobil zu führen.

genau :woozy_face: und deswegen gibt es eben den internationalen FS, der die Übersetzung für den nationalen FS ist …

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nein - nein - …

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Das ist lieb von dir. Ich habe mir die Mühe gemacht, meinen internationalen Führerschein rauszukramen. In dem müsste das ja geklärt sein, damals gab es noch keine Suchmaschinen.

Er bezieht sich auf das Internationale Abkommen vom 24. April 1926 und ist ein Jahr vom Ausstellungstag an … in (Länderliste) gültig.

Keine Angabe, dass Zusatzdokumente nötig sind.

Mach Dir keine Mühe - der Mann ist funktioneller Analphabet.

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eine Schweizer Seite zu verlinken ist auch total sinnvoll …

Auszug: Wichtiger Hinweis: Zu beachten ist außerdem unbedingt, dass ein internationaler Führerschein immer nur in Verbindung mit dem jeweiligen nationalen Führerschein gültig ist. Es müssen also stets die beiden Dokumente mitgeführt werden, die den Behörden dann auf Verlangen hin zusammen vorzulegen sind. Wenn Sie Ihren nationalen Führerschein nicht dabei haben, können Sie also trotz Vorhandensein des internationalen Führerscheines dennoch Schwierigkeiten mit Polizei, sonstigen ausländischen Behörden oder mit dem Autoverleih haben.

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Ich auch. Mein letzter war gültig bis 2015. Dort heißt es auf Seite 2 unter anderem:

Er ist gültig in den Hoheitsgebieten aller anderen Vertragsparteien, wenn er zusammen mit dem entsprechenden nationalen Führerschein vorgelegt wird.

Oder anders gesagt:

Stimmt nicht (also die Schlussfolgerung).

Nein

Nein.

Ist er in Deutschland ohnehin nicht. Ebenfalls auf Seite 2 heißt es dazu:

Dieser Führerschein ist nicht gültig für den Verkehr im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland.

Grüße
Pierre

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Hallo,

hättest Du Deinen eigenen Link etwas sorgfältiger gelesen, hättest Du bemerkt, daß es 3 (!) internationale Abkommen u.a. wegen Führerscheinen gibt.
Und beim Wiener Abkommen von 1968, das sowohl u.a. Philippinen als auch Deutschland unterzeichnet haben, ist zwingender Vertragsbestandteil, daß der nationale Führerschein mitgeführt werden muß.
Und in meinem internationalen Führerschein von 1979, der für meine damalige Spanienfahrt dringend empfohlen wurde, stand sehr wohl klar und deutlich drin, daß der internationale Führerschein nur Gültigkeit hat, wenn der nationale FS ebenfalls vorgezeigt wird.
Und das wurde so in Spanien auch von der Guardia Civil kontrolliert.

&tschüß
Wolfgang

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eher ein alphabetisierter Dysfunktioneller.

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Das hasch Du aber hübsch gesagt!