Gültigkeit des Mietvertrages

Ich habe einen Mietvertag unterschrieben, der für eine Wohnung ab dem 01.05.2011 sein sollte. Nun habe ich mich aus verschiedenen Gründen gegen diese Wohnung entschieden, muss ich nun kündigen, oder ist der Mietvetrag hinfällig, da es noch nicht der 01.05.2011 ist ?
Und muss ich dann, obwohl ich nicht 1 Tag in der Wohnung bin, die Miete 3 Monate trotzdem zahlen wenn ich kündigen muss, oder nur die fixkosten wie kaltmiete ? Schließlich verbrauche ich ja keine Heizkosten oder ähnliches.

Danke schonmal für die Antworten…

Hi
schlechte Nachrichten…
du mußt kündigen und noch die Miete von 3 Monaten überweisen. Du bist auch an den fixen nebenkosten beteiligt wie anteilige Grundsteuer,Versicherungslasten,Müllgebühren und so weiter… eben an den Grundkosten. Wenn man einen Vertrag unterschreibt sollte man zu 100% unbedingt wissen was man da unterschreibt, bzw. ob was man da unterschreibt auch wirklich will. dein Vermieter ist ja nicht schuld an deinem plötzlichen sinneswandel…
Solle dein Vermieter jedoch innerhalb der 3 Monate einen neuen Mieter finden, der auch noch innerhalb der 3 Monate einziehen will, verkürzt sich deine Zahlleistung. Sollte dies über einen Makler gelaufen sein, so hat auch dieser das Recht seine volle Vermittlungsgebühr zu berechnen… es wird auf jeden Fall unnütz teuer deine Fehlentscheidung
Gruß Peter

Ich habe einen Mietvertag unterschrieben, der für eine Wohnung
ab dem 01.05.2011 sein sollte. Nun habe ich mich aus
verschiedenen Gründen gegen diese Wohnung entschieden, muss
ich nun kündigen, oder ist der Mietvetrag hinfällig, da es
noch nicht der 01.05.2011 ist ?
Und muss ich dann, obwohl ich nicht 1 Tag in der Wohnung bin,
die Miete 3 Monate trotzdem zahlen wenn ich kündigen muss,
oder nur die fixkosten wie kaltmiete ? Schließlich verbrauche
ich ja keine Heizkosten oder ähnliches.

Danke schonmal für die Antworten…

Von einem unterschriebenen Mietvertrag können sie nicht zurücktreten. Sie müssen kündigen. Sollte der Vermieter keine neuen Mieter finden, müssen Sie Miete, Nebenkosten für maximal drei Monate und auch die Kaution vollständig bezahlen. Nebenkosten bestehen nicht nur aus Heizkosten, sondern aus allen nach der Betriebskostenverordnung umlegbaren Kosten. Heizkosten entstehen auch wenn sie nicht in der Wohnung wohnen. Sie müssen daher, auch diese vollständig bezahlen. Die Heizkosten werden zu 30 % nach den Quadratmetern und der Rest nach Verbrauch umgelegt. In der anschließenden Nebenkostenabrechnung werden Ihnen dann die nicht verbrauchten Kosten wieder erstattet. Viele Grüße.

du musst den MV zum 30.07.11 aufkündigen, drei monate komplette wohnkosten zahlen, die whg. am 1.5 übernehmen und am 30.7. zurück geben. über die 3 mtl. geleisteten vorauszahlungen bekommst du eine betriebskostenabrechnung. ersparen kannst es dir, wenn am 1.5. ein neuer mieter mietet und einzieht-wenn der vermieter ihn akzeptiert.

Sie haben vermutlich einen Mietvertrag mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten geschlossen, der sowohl für den Vermieter wie auch für den Mieter gleichermaßen bindend ist. Nur weil Ihnen im Nachhinein die Wohnung nicht gefällt, enthebt Sie dies nicht von Ihren mietvertraglichen Verpflichtungen. Der Vermieter könnte Ihnen umgekehrt auch nicht kündigen, nur weil ihm Ihre Nase plötzlich nicht mehr gefällt. Verhandeln Sie mit dem Vermieter über eine Rückabwicklung des Mietvertrages oder kündigen Sie das Mietverhältnis mit der gesetzlichen Frist von drei Monaten, so wie Sie dies auch vertraglich vereinbart haben. Sollten Sie oder der Vermieter innerhalb dieser Zeit einen geeigneten Nachmieter finden, so steht einer vorzeitgen einvernehmlichen Aufhebung Ihres Mietvertrages nichts hindernd entgegen.