ist das Widerrufsrecht allein dadurch erloschen, dass ich das erhaltene Gerät mit der SIM - Karte getestet habe. Der Anbieter besteht auf seinen AGBs. Doch können AGBs die gesetzlich vorgeschriebene Widerrufszeit außer Kraft setzen?!
Wie ich weiß, gibt es in diesem Fall noch kein Gerichtsurteil.
Vielleicht hat jemand schon gleichartige Erfahrungen gemacht und kann mir in diesem Fall helfen.
Viele Grüße
Helmut
ist das Widerrufsrecht allein dadurch erloschen, dass ich das
erhaltene Gerät mit der SIM - Karte getestet habe.
Ich?
Vermutlich meintest Du einen hypothetischen Sachverhalt, oder?
Das Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen (wenn es sich überhaupt um einen derartigen handelt, lies §312b BGB, http://dejure.org/gesetze/BGB/312b.html) erlischt auch dann, wenn es sich um eine Dienstleistung handelt und der Dienstleister auf ausdrücklichen Wunsch vor Ablauf der Frist bereits mit der Dienstleistung begonnen hat (§312d BGB Abs.3, http://dejure.org/gesetze/BGB/312d.html).
Das Einsetzen der SIM-Karte und das erste Gespräch ist wohl eine deutliche Zustimmung dazu, die Dienstleistung zu beginnen.
Aber: ianal.
Gruß
loderunner