Hallo,
an Euch eine (prinzipielle) Frage, die ich nirgendwo im Internet auch nur ansatzweise befriedigend beantwortend fand.
Wenn ein Neuwagen nach 2 Jahren weitere Garantieleistungen erhalten soll, ist der Abschluß einer sogenannten Anschlussgarantie ratsam. In den Klauseln steht (zumindest bei mir), dass der Besuch einer autorisierten Vertragswerkstatt (in meinem Fall Mercedes Benz) notwendig ist, ansonsten erlischt die Garantie.
Meine Frage an Euch, stimmt das? Kann ich nicht zu einer anderen Werkstatt, die ggfs. zertifiziert ist? Stellt das nicht eine Benachteiligung anderer Werkstätten da?
Für Eure Hilfe im Voraus herzlichen Dank.
Viele Grüße,
Thomas
Hi,
In den Klauseln steht (zumindest bei
mir), dass der Besuch einer autorisierten Vertragswerkstatt
(in meinem Fall Mercedes Benz) notwendig ist, ansonsten
erlischt die Garantie.
Meine Frage an Euch, stimmt das?
Ja, sonst stünde es nicht in den Klauseln.
Kann ich nicht zu einer
anderen Werkstatt, die ggfs. zertifiziert ist?
Natürlich. Das zieht dann aber die von dir genannten Folgen nach sich -> Garantieverlust.
Stellt das
nicht eine Benachteiligung anderer Werkstätten da?
Nein. Wer die Garantie (eher eine Art Versicherung) gewährt, kann derlei Dinge bestimmen bzw. sie in die AGB, den Vertrag oder was immer aufnehmen.
Du musst das Ganze ja nicht annehmen, sondern kannst dir evtl. einen anderen Versicherer mit anderen Bedingungen suchen.
Ob du da allerdings fündig wirst, steht auf einem anderen Blatt.
WoDi
Hallo wodi!
Prima! Danke für die Auskunft!!
Grüße,
Thomas