Hallo,
kann mir jemand sagen, ob die Verfügung der OFD Frankfurt vom 17.2.1997 (siehe unten) noch gültig ist, oder zwischenzeitlich widerrufen wurde? Wo kann der genaue Wortlaut nachgelsen werden?
„Gemäß einer Verfügung der Oberfinanzdirektion (OFD) Frankfurt (Aktenzeichen S 2293 A - 79 - StII 2a vom 17.2.1997) müssen die Finanzbeamten die Abrechnungen und Erträgnisaufstellungen der Banken als Nachweis über die gezahlte ausländische Quellensteuer anerkennen.“
Danke!
joel