Hallo,
mich würde interessieren, ob eine Satzung noch gültig ist, wenn sie sich auf ein nichtmehr gültiges Gesetz bezieht.
Konkreter Fall:
In der Zaunsatzung der Stadt, wird auf die BO von 2008 Beziehung genommen. Den Paragraphen, auf den sie sich bezieht, gibt es aber in der nun wirksamen BO von 2013 nichtmehr. Ist nun die Zaunsatzung gültig?
Antworten bitte mit Urteilen, Gesetzen oder Ähnlichem.
MfG
Ratsuchender
Hallo,
Hallo,
mich würde interessieren, ob eine Satzung noch gültig ist,
wenn sie sich auf ein nichtmehr gültiges Gesetz bezieht.
Konkreter Fall:
In der Zaunsatzung der Stadt, wird auf die BO von 2008
Beziehung genommen. Den Paragraphen, auf den sie sich bezieht,
gibt es aber in der nun wirksamen BO von 2013 nichtmehr. Ist
nun die Zaunsatzung gültig?
Antworten bitte mit Urteilen, Gesetzen oder Ähnlichem.
Gerne,
aber warum gibt es die BO von 2008 nicht mehr? Ersatzlos gestrichen oder in eine andere BO „verlagert“?
Da helfen keine Urteile oder Gesetze, wenn nicht vorher abgeklärt wurde, warum und wieso BO nicht mehr besteht, also einmal bei der Stadt tel. anfragen.
si
MfG
Ratsuchender
Hallo,
mich würde interessieren, ob eine Satzung noch gültig ist,
wenn sie sich auf ein nichtmehr gültiges Gesetz bezieht.
Konkreter Fall:
In der Zaunsatzung der Stadt, wird auf die BO von 2008
Beziehung genommen. Den Paragraphen, auf den sie sich bezieht,
gibt es aber in der nun wirksamen BO von 2013 nichtmehr. Ist
nun die Zaunsatzung gültig?
Antworten bitte mit Urteilen, Gesetzen oder Ähnlichem.
das lässt sich nicht beantworten…
eine satzung wird nicht dadurch (vollumfänglich) unwirksam, wenn sie auf veraltete gesetze verweist. zunächst sollte man feststellen, ob der verweis nicht nur deklaratorisch, also unabhängig des gesetzes wirkung entfaltet.
außerdem muss man sich die frage stellen, ob die ursprüngliche regelung nicht in der „neuen“ bo unter einem andereren artikel fortlebt.
darüber hinaus wird in den seltensten fällen die gesamte satzung unwirksam sein, sondern lediglich diese eine betroffene vorschrift.
Die Satzung bezieht sich auf einen Paragraphen, der jetzt in einem anderen Artikel ist, aber nun mit anderen Bestimmungen bezüglich Höhe usw.
Genau der Paragraph, der die Höhe regelt, bezieht sich auf den Paragraphen, der nun geändert wurde.
wenn nur die höhe abweicht, dann führt dies grds. noch nicht zur unwirksamkeit. natürlich kommt es auf den wortlaut der bestimmung an. wenn aber in der satzung auf die frühere vorschrift verwiesen wird und die höhe (des bußgelds?) abweicht, dann ist daraus grds. zu schließen, dass sich die gemeinde an der aktuellen gesetzeslage orientiert und die angabe in der satzung nur deklaratorisch ist. die ursprünglich höhe wird automatisch durch die aktuelle höhe ersetzt.