Hallo,
mal angenommen Vermieter hat aufgrund eines Mietrückstands
sein Vermieterpfandrecht ausgeübt und den Mietern mündlich
sowie mit Pfändungsprotokoll erklärt, dass dies und jenes
(pfändbare Güter) gepfändet wurde. Plötzlich können die Mieter
ganz freundlich sein und auch noch den Mietrückstand ausgleichen.
Nachdem die Mieter sich trennen wollen und sich auch jeder für
sich schon eine andere Wohnung gesucht hat, aber eine Zeitmietvertrag
besteht, der noch bis Juli 08 läuft, kann der Vermieter nach Stand
der Dinge und dem Benehmen der Mieter damit rechnen, dass die laufenden
Mieten wohl kaum pünktlich, wenn überhaupft bezahlt werden.
Nun wäre ganz interessant zu wissen, ob die durchgeführte
Vermieterpfändung nicht nur für einen Mietrückstand gilt, sondern
eben zur Sicherung des Mietverhältnisses, also bis zur voll-
ständigen Zahlung der Mietbeträge bis Juli 08 und evtl. auch
für die Nebenkostennachzahlung?
Ob eben ein Zahlungsrückstand die Voraussetzung für die weitere
Gültigkeit der Vermieterpfändung ist.
Ich bin mir sicher, bei all eurem Wissen,
hierauf ein paar gute Antworten/Meinungen zu erhalten.
Noch ne schöne Zeit und netten Gruß!
Karin