Gültigkeit einer Vertragskopie

Guten Tag,

ich habe eine kurze Frage bzgl. der Gültigkeit einer Vertragskopie:

Angenommen eine GmbH unterzeichnet mit einem Geschäftspartner einen Vertrag, werden dann zwei Versionen benötigt, sodass jeder ein Original hat, oder reicht ein Originalvertrag und eine Kopie?
Bzw. gibt es eine Möglichkeit, das ganze Ausfüllen (was jeweils ca. 5 Minuten dauert) auf ein Exemplar zu reduzieren?

Würde mich sehr über seriöse Antworten freuen!

Vielen Dank & beste Grüße
tboecker

Hallo Boecker,

da derjenige, der nur eine Kopie hat immer etwas im Nachteil ist, wenn es um die Beweiskraft geht, sollte sich der Betroffene nicht darauf einlassen.

Eine andere Möglichkeit bestünde darin, eine Kopie anzufertigen, die aber dann handschriftlich unterschrieben wird.

Gruß!

Horst

Hallo,

da derjenige, der nur eine Kopie hat immer etwas im Nachteil
ist, wenn es um die Beweiskraft geht, sollte sich der
Betroffene nicht darauf einlassen.

Wo liegen Risiken?

Wir schließen regelmäßig unsere Verträge (als Auftraggeber oder Auftragnehmer) in dieser Form ab. Die wesentlichen Vertragsunterlagen wie Verhandlungsprotokolle etc. werden einfach original unterzeichnet (es sind oft seitenlange bis ein und mehr Ordner umfassende Dokumente), der Nachunternehmer (wir oder unsere) erhalten diese in Kopie und die anschließende Bestellung per Post.

Wo gibt es Risiken aus Nachunternehmersicht?

Franz