Gültigkeit einer Zusage

Hallo!

Familie Mustermann bezieht ALG II u da sich Nachwuchs angekündigt hat, ist sie auf der Suche nach ner neuen (größeren) Bleibe; 60 m² sind für 4 Personen schlicht zu wenig… Da sich die Suche nach einer vernünftigen Wohnung länger als geplant hinzieht, stellen sich Mustermanns die Frage, ob die Zusicherung der ARGE zur Übernahme der Kosten für neuen Wohnraum (oder wie es auch immer heisst, dass die ARGE den Umzug pro forma bewilligt hat) irgendwann abläuft? Oder gilt die Bewilligung unbefristet, bis die Familie eine angemessene Wohnung gefunden hat? Die Zusage ist etwa 4…8 Wochen alt, aber vor März/April 2010 kann aufgrund der Kündigungsfrist für die aktuelle Wohnung eh nicht umgezogen werden. Bis dahin ist die Zusage schon > 5 Monate alt.

Der Umzug an sich wird von der Familie im Alleingang gestemmt (Miete LKW u Packer), es geht hier nur um die Zusage für die höheren Kosten der Unterkunft, die sicherlich entstehen werden.

Gruss

Mutschy

siehe Zusage

Familie Mustermann bezieht ALG II u da sich Nachwuchs
angekündigt hat, ist sie auf der Suche nach ner neuen
(größeren) Bleibe; 60 m² sind für 4 Personen schlicht zu
wenig…

Klar.

Da sich die Suche nach einer vernünftigen Wohnung
länger als geplant hinzieht, stellen sich Mustermanns die
Frage, ob die Zusicherung der ARGE zur Übernahme der Kosten
für neuen Wohnraum (oder wie es auch immer heisst, dass die
ARGE den Umzug pro forma bewilligt hat) irgendwann abläuft?

Wenn sie ohne Befristung zusagte, hat die Zusage auch Bestand.
Im übrigen dürfte sich die Zusage ohnehin, auch im Hinblick auf den Geburtstermin, nicht so einfach einengen lassen. Andererseits steht der Familie die größere Fläche in Abhängigkeit der Personenanzahl zu. Hierzu zählen die geborenen Personen. Üblicherweise wird nach Geburt die größere Wohnung bezogen, da dies auch für die Familie (Leistungsbezieher) Rechtssicherheit schafft, da es passieren kann (Ich bitte um Entschuldigung) dass die Geburt fehlschlägt. Dann wäre aber bereits die größere Wohnung bezogen und bestünde zu Unrecht. Die familie müsste die Mehrkosten selber tragen oder wider in eine kleine Wohnung ziehen. Sozusagen bis zum nächsten Versuch.

Oder gilt die Bewilligung unbefristet, bis die Familie eine
angemessene Wohnung gefunden hat?

So wie es die ARGE mitgeteilt hat. Die Problematik besteht darin, die Wohnung in Abhängigkeit zum Geburtstermin zu bekommen.

Die Zusage ist etwa 4…8 Wochen alt, aber vor März/April 2010 kann aufgrund :der Kündigungsfrist für die aktuelle Wohnung eh nicht umgezogen
werden.

Wann ist ist denn überhaupt die Geburt?

Bis dahin ist die Zusage schon > 5 Monate alt.

Und?

Der Umzug an sich wird von der Familie im Alleingang gestemmt
(Miete LKW u Packer),

Wieso das denn? Dafür zahlt die ARGE.

es geht hier nur um die Zusage für die höheren Kosten der Unterkunft, die :sicherlich entstehen werden.

Dann sind die Grenzwerte zu beachten. Das sollte vorher geklärt werden, sofern es nicht mit in der Zusage drin steht.

Und dann wäre da noch, genau die Wohnung, welche innerhalb der Kostengrenzwerte liegt, den Mietern auch zusagt und der Einzugstermin mit der Kündigungsfrist der alten Wohnung übereinstimmt, zu finden. Eine Aufgabe die unlösbar scheint. An irgend einer Stelle muss der Kompromiss gemacht werden.

Familie Mustermann bezieht ALG II u da sich Nachwuchs
angekündigt hat, ist sie auf der Suche nach ner neuen
(größeren) Bleibe; 60 m² sind für 4 Personen schlicht zu
wenig…

Klar.

Schön, dass du das so siehst. Die ARGE brauchte erst nen Widerspruch…
[…]

Im übrigen dürfte sich die Zusage ohnehin, auch im Hinblick
auf den Geburtstermin, nicht so einfach einengen lassen.

Der Meinung bin ich auch.

Andererseits steht der Familie die größere Fläche in
Abhängigkeit der Personenanzahl zu. Hierzu zählen die
geborenen Personen. Üblicherweise wird nach Geburt die größere
Wohnung bezogen, da dies auch für die Familie
(Leistungsbezieher) Rechtssicherheit schafft, da es passieren
kann ( Ich bitte um Entschuldigung ) dass die Geburt
fehlschlägt.

Sehr nett formuliert :wink: Das Ganze is Mustermanns durchaus bewusst, daher soll der Umzug definitv erst nach der Geburt (Plantermin: Mitte Februar 2010) erfolgen.

Oder gilt die Bewilligung unbefristet, bis die Familie eine
angemessene Wohnung gefunden hat?

So wie es die ARGE mitgeteilt hat. Die Problematik besteht
darin, die Wohnung in Abhängigkeit zum Geburtstermin zu
bekommen.

Seh ich genauso.

Wann ist ist denn überhaupt die Geburt?

s.o.

Der Umzug an sich wird von der Familie im Alleingang gestemmt
(Miete LKW u Packer),

Wieso das denn? Dafür zahlt die ARGE.

Ach ja? Unter welchen Vorausseetzungen denn? Der letzte Umzug musste von Mustermanns alleine gestemmt werden. Es wurde die Auflage erteilt, die bisherige Wohnung (3 Personen, 77 m², 380 kalt + 220 NK) zu verlassen u man suchte sich ne Bleibe aufm Dorf mit 60 m², 190 € kalt u 150 € NK. Der Umzug dorthin wurde mittels guter Kontakte zum LKW-Verleih-Mann (150€/Tag für 7,5-t-LKW) u dem Neffen der Mustermanns zu zweit gestemmt, da die ARGE keinerlei Kosten übernommen hat.

es geht hier nur um die Zusage für die höheren Kosten der
Unterkunft, die sicherlich entstehen werden.
Dann sind die Grenzwerte zu beachten. Das sollte vorher
geklärt werden, sofern es nicht mit in der Zusage drin steht.

Das macht die Suche ja so schwieririg.

Und dann wäre da noch, genau die Wohnung, welche innerhalb der
Kostengrenzwerte liegt, den Mietern auch zusagt und der
Einzugstermin mit der Kündigungsfrist der alten Wohnung
übereinstimmt, zu finden. Eine Aufgabe die unlösbar scheint.

Aber nur auf den ersten Blick. Vermieter der alten Wohnung lässt Mustermanns nach Absprache kündigen u so lange in der alten Wohnung wohnen, bis sie was gefunden haben, was ihnen zusagt. Sozusagen wird monatlich ein Mietvertrag über einen weiteren Monat geschlossen. Die Wohnungen sind aufgrund der Lage (2 km drumherum ist NICHTS an Zivilisation) eher weniger gefragt, daher vermutlich das Entgegenkommen des Vermieters (lieber nen Spatz in der Hand…) :smiley:

An irgend einer Stelle muss der Kompromiss gemacht werden.

Ja, aber wo?

Gruss

Mutschy

Der Umzug an sich wird von der Familie im Alleingang gestemmt
(Miete LKW u Packer),

Wieso das denn? Dafür zahlt die ARGE.

Ach ja? Unter welchen Vorausseetzungen denn? Der letzte Umzug
musste von Mustermanns alleine gestemmt werden. Es wurde die
Auflage erteilt, die bisherige Wohnung (3 Personen, 77 m², 380
kalt + 220 NK) zu verlassen u man suchte sich ne Bleibe aufm
Dorf mit 60 m², 190 € kalt u 150 € NK. Der Umzug dorthin wurde
mittels guter Kontakte zum LKW-Verleih-Mann (150€/Tag für
7,5-t-LKW) u dem Neffen der Mustermanns zu zweit gestemmt, da
die ARGE keinerlei Kosten übernommen hat.

Die ARGE’n lehnen „gern“ ab was sie können. Das ist der Kostendruck. Wenn die der Umzug notwendig ist, sind auch die damit im Zus. stehenden Kosten des Umzugs unabwendbar und durch die ARGE angemessen zu übernehmen. D.h. normale Kosten eines einfachen Umzugs, keine Extras wie Kartonpacken durch die Umzugsfirma usw.
Den entsprechenden Antrag an die ARGE formlos stellen und nach Anlehnung in Widerspruch gehen buw. aufgrun der zeitlichen Notfrist einstweiligen Rechtsschutz beim zuständigen Sozialgericht stellen. Also Antrag auf einstweilige Verfügung zur Übernahmen der Kosten… usw.

An irgend einer Stelle muss der Kompromiss gemacht werden.

Ja, aber wo?

Das ist voll schwierig und kann nur durch die Betroffenen selbst entschieden werden. Das Entgegenkommen des Altvermieters ist außerordentlich lobenswert und sollte ein Beispiel für andere Vermieter sein. Letztlich wird es wohl so sein, dass die Familie die ihr zustehende Wohnungsröße entweder nicht zeitgerecht bekommt oder im Zeitplan liegt und dafür eine Wohnung mieten kann, welche zu groß. In letzten Fall sollte der max. KdU-Wert abgefragt werden, da dieser auch gezahlt werden kann, wenn die Wohnung zwar größer „als erlaubt“ ist, dafür aber pro m² günstiger ist.