Familie Mustermann bezieht ALG II u da sich Nachwuchs
angekündigt hat, ist sie auf der Suche nach ner neuen
(größeren) Bleibe; 60 m² sind für 4 Personen schlicht zu
wenig…
Klar.
Schön, dass du das so siehst. Die ARGE brauchte erst nen Widerspruch…
[…]
Im übrigen dürfte sich die Zusage ohnehin, auch im Hinblick
auf den Geburtstermin, nicht so einfach einengen lassen.
Der Meinung bin ich auch.
Andererseits steht der Familie die größere Fläche in
Abhängigkeit der Personenanzahl zu. Hierzu zählen die
geborenen Personen. Üblicherweise wird nach Geburt die größere
Wohnung bezogen, da dies auch für die Familie
(Leistungsbezieher) Rechtssicherheit schafft, da es passieren
kann ( Ich bitte um Entschuldigung ) dass die Geburt
fehlschlägt.
Sehr nett formuliert
Das Ganze is Mustermanns durchaus bewusst, daher soll der Umzug definitv erst nach der Geburt (Plantermin: Mitte Februar 2010) erfolgen.
Oder gilt die Bewilligung unbefristet, bis die Familie eine
angemessene Wohnung gefunden hat?
So wie es die ARGE mitgeteilt hat. Die Problematik besteht
darin, die Wohnung in Abhängigkeit zum Geburtstermin zu
bekommen.
Seh ich genauso.
Wann ist ist denn überhaupt die Geburt?
s.o.
Der Umzug an sich wird von der Familie im Alleingang gestemmt
(Miete LKW u Packer),
Wieso das denn? Dafür zahlt die ARGE.
Ach ja? Unter welchen Vorausseetzungen denn? Der letzte Umzug musste von Mustermanns alleine gestemmt werden. Es wurde die Auflage erteilt, die bisherige Wohnung (3 Personen, 77 m², 380 kalt + 220 NK) zu verlassen u man suchte sich ne Bleibe aufm Dorf mit 60 m², 190 € kalt u 150 € NK. Der Umzug dorthin wurde mittels guter Kontakte zum LKW-Verleih-Mann (150€/Tag für 7,5-t-LKW) u dem Neffen der Mustermanns zu zweit gestemmt, da die ARGE keinerlei Kosten übernommen hat.
es geht hier nur um die Zusage für die höheren Kosten der
Unterkunft, die sicherlich entstehen werden.
Dann sind die Grenzwerte zu beachten. Das sollte vorher
geklärt werden, sofern es nicht mit in der Zusage drin steht.
Das macht die Suche ja so schwieririg.
Und dann wäre da noch, genau die Wohnung, welche innerhalb der
Kostengrenzwerte liegt, den Mietern auch zusagt und der
Einzugstermin mit der Kündigungsfrist der alten Wohnung
übereinstimmt, zu finden. Eine Aufgabe die unlösbar scheint.
Aber nur auf den ersten Blick. Vermieter der alten Wohnung lässt Mustermanns nach Absprache kündigen u so lange in der alten Wohnung wohnen, bis sie was gefunden haben, was ihnen zusagt. Sozusagen wird monatlich ein Mietvertrag über einen weiteren Monat geschlossen. Die Wohnungen sind aufgrund der Lage (2 km drumherum ist NICHTS an Zivilisation) eher weniger gefragt, daher vermutlich das Entgegenkommen des Vermieters (lieber nen Spatz in der Hand…) 
An irgend einer Stelle muss der Kompromiss gemacht werden.
Ja, aber wo?
Gruss
Mutschy