Wenn man 2008 einen Fleurop-Blumenscheck über 10 € erhalten hat und durch den plötzlichen Tod eines Familienangehörigen dieser Gutschein verlegt und jetzt wiedergefunden wurde, kann man diesen Gutschein noch einlösen?
Wenn man 2008 einen Fleurop-Blumenscheck über 10 € erhalten
hat und durch den plötzlichen Tod eines Familienangehörigen
dieser Gutschein verlegt und jetzt wiedergefunden wurde, kann
man diesen Gutschein noch einlösen?
Nö,
nach 3 Jahren ist Schluß mit lustig.