gültigkeit eines gutscheins ?

hallo, ich habe folgende frage:
ich hatte im jahr 2000 einen kino-gutschein erhalten (nette geste, oder). nun ist mir der abhanden gekommen, und ich habe den gestern in meinem wirrwarr von papieren gefunden, allerdings steht da drauf „gültig bis 12.02.2001“.
ich hatte mal gehört, daß gutscheine nicht verfallen, da der aussteller das geld bereits erhalten hat. liege ich da falsch, und ich kann den noch verwenden, oder hat meine schlamperei mir den gutschein verdorben.
bitte helft mir…

gruß mahoni

Hallo mahoni,

alles Nähere zu diesem Thema findest Du hier:wink:
http://www.vz-nrw.de/doc2825A.html

Gruss
Eve*

Etwas eindeutiger hier:
http://www.verbrauchernews.de/vertraege/recht/000000…

Problem ist natürlich sein Recht auch einzuklagen, aber möglicher weise hilft auch Deine Verbraucherzentrale weiter.
Probier das Einlösen doch erstmal aus - nimm nen ausdruck der seite mit und zeig sie dem Geschäftsführer, den lässt Du holen, wenn die zicken… - so würd ichs machen, ansonsten bin ich rechtschutz versichert :wink:.
Hab übrigens auch noch uralte gutscheine - sind nach der seite aber noch gut 27 Jahre gültig :wink:

M.