Hallo liebe Rechtsexperten!
Heute wende ich mich mit folgender Frage an Euch:
Wenn jemand (B) eine Sache an C weiter verkauft, die ihm zum Zeitpunkt des Kaufvertrags noch gar nicht gehört, weil er mit dem Vorbesitzer A eine Abtragszahlung unter Eigentumsvorbehalt von A vereinbart hat, so ist der neue Kaufvertrag mit C ja wahrscheinlich ungültig, oder?
Kann der Vorbesitzer A gegen diesen neuerlichen Verkauf vorgehen, auch wenn er erst nach vollständiger Begleichung des Kaufbetrags durch B davon erfahren hat? Und gegen wen muss A dann vorgehen? Seinem urspünglichen Vertragspartner B oder dem neuen Besitzer C?
Ich freue mich auf Eure Antworten!
Viele Grüße von Frau Nordschmidt