Gültigkeit eines Kaufvertrags bei Nicht- Eigentum

Hallo liebe Rechtsexperten!

Heute wende ich mich mit folgender Frage an Euch:

Wenn jemand (B) eine Sache an C weiter verkauft, die ihm zum Zeitpunkt des Kaufvertrags noch gar nicht gehört, weil er mit dem Vorbesitzer A eine Abtragszahlung unter Eigentumsvorbehalt von A vereinbart hat, so ist der neue Kaufvertrag mit C ja wahrscheinlich ungültig, oder?
Kann der Vorbesitzer A gegen diesen neuerlichen Verkauf vorgehen, auch wenn er erst nach vollständiger Begleichung des Kaufbetrags durch B davon erfahren hat? Und gegen wen muss A dann vorgehen? Seinem urspünglichen Vertragspartner B oder dem neuen Besitzer C?

Ich freue mich auf Eure Antworten!

Viele Grüße von Frau Nordschmidt

Hallo!

Der Kaufvertrag zwischen B und C ist wirksam. Ob B die eingegangene Verpflichtung, nämlich die Übereignung der Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln, erfüllen kann und ob er sich ggf. gegenüber C und/oder A schadenersatzpflichtig macht ist hiervon getrennt zu beurteilen.

A kann gegen diesen Vertrag nicht vorgehen zumal er hieran auch kein rechtliches Interesse besitzt. Und wo ist eigentlich das Problem von A, wenn er sein Geld hat?

Gruss akkon

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