Gültigkeit eines privaten Kafvertages

Hallo,

wenn auf einem privatem Kaufvertrag der Ort des Vertragsabschlusses falsch angegeben wurde ist der Vertrag dann ungültig?

Kennt sich da jemand zufällig mit aus? Vielen lieben Dank!
Nancy

Eher nicht, da Vertragsinhalte nach Treu und Glauben auszulegen sind.

http://dejure.org/gesetze/BGB/157.html

Ok, vielen Dank für die Info!

Hallo!

Was heißt „falsch angegeben“? - das ist die erste Frage, die man da nachstellen muss…

Gruß
Tom

Hallo,

also mit falsch meine ich, dass der Kaufvertrag bsp. in München abgeschlossen wurde, auf dem Vertag aber z.b. Köln steht, da der Verkäufer aus Köln kommt.

Grüße

Hallo!

Also wenn das sonst nicht auf Grund irgendwelcher besonderer Umstände Bedeutung hat, dann ist das völlig egal.

Also: Grundsätzlich unerheblich - es sei denn es liegt irgendeine Sonderkonstellation vor, wo das eine Rolle spielt.

Gruß
Tom