Es geht um eine Erbschaftsache gegen die Kirche, Diakonie , Altenhilfe, die noch 6 Monate eine Pflegehilfe übers Arbeitsamt besorgte.Die Schwester hatte vorher 8 Jahre alleine rund um die Uhr ohne Urlaub den Bruder- Erblasser versorgt und gepflegt. Die Familie hatte dann eine Pflegschaft beantragt bei Gericht, weil der Erblasser geistig und körperlich hilflos war.Er fühlte sich aber als völlig gesund, wollte sich selbst versorgen. Es geschah lange nichts. Als die Familie die Sache öfter dringlich machte,und der Erblasser wieder mit Schalganfall im Krankenhaus lag, wurde eine Frau zur Begutachtung des Erblassers wegen der Pflegschaft geschickt.Auch ein Mann vom Amt kam den Erblasser ansehen und im krankenhaus befragen. Sie hielten eine Pflegschaft nicht für nötig. Es geschah wieder nichts, Die Familie drängte weiter auf eine Pfleggschaft des Erblassers.Darauf hin wurde von einer Soziabehörde eine Altenhilfe von der Diakonie geschickt, sie sollen da mal gucken, da wären Streitereien in der Familie.Die Altenhilfe fuhr zum Erblasser ins Krankenhaus, kam zurück und erklärten meiner Mutter, die bisher 8 Jahre alles für den Bruder getan und gepflegt hatte, sie würden jetzt alles für den Bruder in allen Angelegenheiten machen, der Bruder wolle das so. Sie übernahmen allen finanziellen Geschäfte für den Bruder und meinten meine Mutter solle erstmal in Urlaub fahren. Sie haben meiner Mutter und der Familie alles aus der Hand genommen. Als die Altenhilfe in den 6 Monaten mit dem Onkel Schwierigkeiten bekamen ,wurde plötzlich mit einem Notar, der einen Pfleger beim Amtsgericht empfahl, der am selben Tag Pfleger wurde sofort ein Testament mit der Altenhilfe als Alleinerbe einsetzten.Der Onkel wurde vom Pfleger sofort im Altenheim eingewiesen.Nach dem Krankenhausaufenthalt ein paar Tage später kam der Onkel sofort ins Altenheim…
Zu lichten Momenten. Es gibt ja dieses Beweiß Umkehrverfahren. Da sagt man, wenn eine schwere dauerhafte Psychologische Erkrankung besteht, wie z. B. mittlere und schwere Demenz oder andere Erkrankungen, geht es nicht mehr um lichte Momente. Da besteht eine dauerhafte psychische Erkrankung vor.Wenn eine sehr schwere psychologische Erkrankung besteht, soll dieses Umkehrverfahren wirken. Da muss der der das Testament machte beweißen, das der Erblasser gerade einen lichten Moment hatte.
Diese lichten Momente beziehen sich auf normale Altersverkalkung, die ja immer bei alten Leuten besteht.Wenn sonnst keine schwere psychische Erkrankung vorliegt. Bei normaler altersbedingter Verkalkung kommt es manchmal zu schwankenden Geistestätigkeiten.Da muß man dann den lichten Moment ja oder nein untersuchen.Bei bestimmten psychischen, geistigen Erkrankungen geht man nicht mehr von einer Testierfähigkeit aus. Z. B. bei mittlerer und schwerer Demenz habe ich gelesen. Was eine massive enceph… ist, wussten die Richter wohl nicht. Sie haben auch gegen ihren eigenen Gutachter gesprochen. Er hätte nicht gesagt der Erblasser wäre testierunfähig gewesen. Bei der mündlichen befragung mit dem Gutachter vom Gericht am Landesgericht hat der Gutachter erklärt, er könne nicht direkt sagen, das der Erblasser testierunfähig sei. Der Idealfall das er den Erblasser zur Zeit der 3 Testamente psychologisch untersucht hätte wäre ja nicht gewesen. Da dürfe er nur nach Wahrscheinlichkeiten beurteilen nach den Krankenunterlagen und Zeugenbefragungen. Das höchste Kriterium für Testierunfähigkeit wäre mit höchster Wahrscheinlichkeit, dann käme als Kriterium mit hoher Wahrscheinlichkeit. Nach der mündlichen befragung von den zeugen, meinte er abschließend , das er den Erblasser als mit hoher Wahrscheinlichkeit als testierunfähig ansieht. Er selber privat halte ihn bei allen 3 Testamenten für nicht testierfähig. Es bliebe aber ein Restrisiko, da er den Erblasser nicht selber untersucht hätte. Diese Aussagen des Gutachters wurden aber nicht vom Landgericht nachher schriftlich im Protokoll festgehalten. Nur das da ein Restrisiko wäre.
Da könnte ich eigendlich doch die Richter vom Oberlandesgericht anklagen wegen Falschbeurteilung. Die müssten doch wissen, das ein Sachverständiger oder Gutachter der vom Gericht eingesetzt wird eine Testierfähigkeit im Nachherein festzustellen , nicht sagen darf, der Erblasser wäre testierunfähig gewesen. Wie der Gutachter in der mündlichen Anhörung vorm Landgericht sagte, dürfe er das nicht so sagen, wenn der Idealfall nicht bestand, das er selber den Erblasser zu der fraglichen Zeit untersucht hätte . Er dürfe nur in Wahrscheinlichkeiten Angaben machen. Sowas müssten doch Richter beim Oberlandesgericht wissen, wenn sie da Beschlüsse machen über Testierfähigkeit.Da kann man ja gegen die 3 Richter beim Oberlandesgericht klagen, wegen falscher Beurteilung der Begutachtung des sachverständigen vom Gericht. So Richter vorm Oberlandesgericht müssen doch wissen, wie ein Sachverständiger über testierfähigkeit das vor Gericht formulieren und Bewerten darf.
Was für Fristen gibt es denn da?
Es wurde da so viel bei der mündlichen Befragung der Zeugen durch den Gutachter bei der mündlichen Anhörung beim Landesgericht nicht nachher schriftlich festgehalten.
Da wusste die Familie des Erblassers aber nicht, das man da nachher, wenn das schriftlich kommt, man da wiedersprechen muß, weil alles mögliche Wichtige da fehlt im Protokoll.Scheinbar wusste das der Anwalt der Familie auch nicht, denn den störte es auch nicht, und er wies auch die Familie nicht drauf hin. Sowas wird wohlvergessen. Werden so Bandaufnahmen von so mündlichen Anhörungen eigendlich nacher bei Gericht aufgehoben?
Liebe Grüße. rosatag