Gültigkeit eines Vertrags bei Gesetzesänderung

Hallo zusammen,
folgender Fall:
Ein Vertrag soll abgeschlossen werden, nach welchem eine Leistung nach aktuell gültigen Gesetzen ausgeführt werden muss.
Nach Vertragsschluss und vor Beginn der Ausführung werden die gesetzlichen Grundlagen geändert.
Nach welchen Gesetzen muss die Leistung dann erbracht werden?
Muss ich den Auftraggeber über diesen Zustand vor Vertragsabschluss informieren, wenn mir dieser Bekannt ist?
Danke für Eure Antwort,
Markus

Hallo,
das liest sich wie eine Klausurarbeit und somit schicke ich vorsorglich einen Satz voraus: Antwort ohne Gewähr, ich bin kein Jurist, gewissermaßen nur Anlernkraft.
Deshalb meine ich, es gilt zunächst die vertragliche Vereinbarung, die ist verbindlich und sollte erfüllt werden. Über eine Gesetzesänderung kann man sich ggf. unterhalten und damit klären, ob die Änderung als Vertragsbestandteil aufgenommen werden soll und ob damit Kosten verbunden sind. Schließlich kann die Gesetzesänderung den zu erbringenden Einsatz von unmöglich bis 3xhaushoch verteuern.

Alles geklärt ?
mfg

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Hallo,
leider kann ich keine rechtlichen Auskünfte geben.

Hallo Markus,

es tut mir leid, dass ich nicht eher antworten konnte.
Ich bin zwar kein Jurist, kenne mich aber relativ gut aus. In Deinem Fall würde ich sagen, dass der Vertrag, der geschlossen wurde, verbindlich ist.
Du kannst Dir auch Rat bei der Verbraucherzentrale holen. Da bist Du immer auf der sicheren Seite.

MfG
Katja