Gültigkeit für Mahnungen per E-Mail

Frau X bestellt sich etwas in de m-Shop Y, sie vergisst die Rechnung auszugleichen.

3 Monate Später kommt ein Mahnbrief dass Frau X. jetzt 3 mal Mahngebühren bezahlen soll, weil laut Online-Shop Y sie bereits 3 E-Mails bekommen hat : 1. Erinnerungsmail und 2 Mahnungen.

Frau X hat keine von den Mails erhalten, auch nicht beim erneuten Kontrollieren des E-Mail Postkastens. Sie Informiert sich über den Online-Shop Y welcher eine ziemlich schlechte Kundenbewertungen aufweißt, u.A. auch weil besagte Mails niemals angekommen sind.

Soll Frau X die 3 Mahngebühren bezahlen oder nur 1. ? Sind E-Mails vor Gericht rechtsgültig?

Vielen Dank für die Antworten
und Liebe Grüße, Lisa

Hi,

Fakt ist, der erste Brief den die Frau bekommen hat war der in der Post. E-Mails sind noch nichts rechtsverbindliches (Mal sehen wie sich das mit dem DE-Mail Gesetz ändert).

Dass der Shop schlechte Bewertungen hat ist erst einmal egal. Frau X scheint einen Kaufvertrag zu haben der seitens des Shops erfüllt wurde. Also sollte sie den Rechnungsbetrag schleunigst bezahlen. Außerdem wird im Kaufvertrag bestimmt irgendwo etwas in der Richtung stehen wie „Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt der Ware zu begleichen.“ Ich würde den Rechnungsbetrag zzgl. 1x 5€ Mahngebühren (könnten auch 6€ sein.) bezahlen. Schließlich ist diese erste Mahnung ja gerechtfertigt. Dann erst einmal abwarten ob was nachkommt.

MFG

Servus,

nun „rechtsgültig“ ist hier der falsche Ausdruck.

Gemeint ist wohl eher, ob eine Mahnung per Email den Schuldner wirksam in Verzug setzt (siehe § 286 Abs. (1) BGB).

Da erst mit Eintritt des Verzugs die Kosten der Mahnung (= Mahngebühren) als Verzugsschaden geltend gemacht werden können (§ 280 Abs. 1 BGB) muss im Zweifel der Gläubiger beweisen können, dass er die Mahnung wirksam zugestellt hat, was bei einer Email, ähnlich wie bei einem normalen Brief ohne Einschreiben, schwer werden dürfte, es sei denn der Schuldner hat in irgendeiner Form den Zugang der Email erkennen lassen (z.B. Antwortmail).

Zumindest im Bereich Zustellung mit normalem Brief gibt es zahlreiche Urteile, bei denen der Gläubiger im Zweifel immer verloren hat, weil er den Zugang nicht nachweisen konnte.

Im vorliegenden Fall bedeutet das, dass zumindest die Gebühren für „Erinnerung“ und „1. Mahnung“ nicht zu zahlen sind.

Fraglich ist, ob man sogar auf die Zahlung der Gebühr für die „2. Mahnung“ hätte verzichten können, schließlich hätte ja der Schuldner auch unabhängig von einer Mahnung auf die Idee gekommen sein können, seine Rechnung zu bezahlen.

Allerdings sollte in diesem letzten Szenario der Schuldner bedenken, dass er nun in einem öffentlichen Forum schon über den Fall gesprochen hat, somit das Leugnen des Zugangs zumindest der 3. Mahnung gefährlich werden könnte…

Gruß,
Sax

Gruß,
Sax

Vielen Dank für die Antworten :wink:

Das Selbe denkt sich Frau X auch, weil sie ja die Mails nicht bekommen hat, und dies anscheinend nicht der Einzelfall ist und das auf Betrug hinweist. Was passiert wenn ein Inkasso Unternehmen immer weiter Mahnungen schreibt obwohl Frau X den besagten Betrag und die erste Mahngebühren bezahlt hat? Wird zuvor ein Gericht eingeschaltet bevor Frau X mit Konsequenzen rechnen muss oder muss sie das dann selber angehen (mit Anwalt)?

Hi,

falls was nachkommt erst einmal widersprechen mit der Begründung, dass die ersten angeblichen Mahnungen nicht angekommen sind, falls die Gegenseite anderer Meinung ist möchte sie doch im nächsten Anschreiben entsprechende Nachweise anfügen.

Die Mahngebühren der ersten zugestellten Mahnung die in Papierform zugestellt wurde, wurden beglichen.

MFG

Moin!

Das Selbe denkt sich Frau X auch, weil sie ja die Mails nicht
bekommen hat, und dies anscheinend nicht der Einzelfall ist
und das auf Betrug hinweist.

Was gibt es nur für verschiedene Möglichkeiten, warum eine ordentlich adressierte Mail nicht ankommt, angefangen bei einem auf Löschen eingestellten Spam-Filter. Kann da der Absender etwas dafür?

Und wie ist das bei Briefpost? Wenn die jemand aus dem Briefkasten klaut, ist das dann auch automatisch Betrug seitens des Absenders?

Ich glaube, mit solchen Aussagen muss man vorsichtig sein.

Liebe Grüße,
-Efchen

Hallo!

Ich würde den Rechnungsbetrag zzgl. 1x 5€
Mahngebühren (könnten auch 6€ sein.) bezahlen.

Super-Tipp, einfach mal Geld verschenken, wir hams ja.

Schließlich ist
diese erste Mahnung ja gerechtfertigt.

Sie ist verzugsbegründend. Kosten können erst nach Eintritt des Verzuges geltend gemacht werden.

So, kannst Du mir dann jetzt 5 Euro überweisen (können auch 6 sein)? Schließlich war mein Einwand ja gerechtfertigt.

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Hey

also in dem Brief belaufen sich ja die Mahngebühren auf 4 Euro & 6 Euro & 8 Euro- also da dies ja der erste Schriftverkehr ist, das erste was angekommen ist wird Frau X die 4 Euro bezahlen??

Naja wie ich es schon gesagt habe was hätte ein Onlineshop davon/ wie komme ich darauf :

1)der Shop spricht ein bestimmtes Klientel an was leicht einzuschüchtern/ überzeugbar ist (bspw. www.rentnertreff.de)

  1. Der Shop hat eine durchschnittliche Kundenbewertung von 2 Sternen auf ciao.de. Dort und auf anderen Internetseiten ist auch das Problem mit den nicht angekommenen Mails beschrieben.

Was hätte der Shop davon/ Vorgehensweise?

Ganz einfach: Wenn E-Mails nicht ankommen dann werden aus einer Mahngebühr bzw. keiner wegen der „Erinnerungsmail“ 3.

Aus 4 Euro bzw. 0 Euro werden 18 Euro. Der Brief ist übrigens nichtmal per Einschreiben gekommen.

1 Möglichkeit: die Mails werden nicht verschickt

2 Möglichkeit: die Mails werden so konstruiert dass diese automatisch im Spampostkasten landen. Das vermute ich aber nicht da Frau X ja ihren Spampostkasten regelmäßig kontrolliert. Und die ganzen Werbemails des Shops sind ja auch komischerweise immer angekommen.

Hallo,

Die Mahngebühren der ersten zugestellten Mahnung die in
Papierform zugestellt wurde, wurden beglichen.

Wozu das denn?
Gruß
loderunner (ianal)

Hallo,
zum Betrug siehe http://dejure.org/gesetze/StGB/263.html.
Kann ich hier nun wirklich nicht erkennen.

also in dem Brief belaufen sich ja die Mahngebühren auf 4 Euro
& 6 Euro & 8 Euro- also da dies ja der erste Schriftverkehr
ist, das erste was angekommen ist wird Frau X die 4 Euro
bezahlen??

Dann wäre sie selber schuld.

1)der Shop spricht ein bestimmtes Klientel an was leicht
einzuschüchtern/ überzeugbar ist (bspw. www.rentnertreff.de)

Die meisten Läden sprechen eine bestimmte Klientel an.

  1. Der Shop hat eine durchschnittliche Kundenbewertung von 2
    Sternen auf ciao.de. Dort und auf anderen Internetseiten ist
    auch das Problem mit den nicht angekommenen Mails beschrieben.

Und dann bestellt man dort noch irgendwas? Nunja…

Ganz einfach: Wenn E-Mails nicht ankommen dann werden aus
einer Mahngebühr bzw. keiner wegen der „Erinnerungsmail“ 3.

Erst nach in-Verzug-setzen (siehe http://dejure.org/gesetze/BGB/286.html) kann ein Verzugsschaden geltend gemacht werden. Eine Mahnung per Email reicht dazu aber nicht, weil man dabei keinerlei Beweis dafür hat, dass der Schuldner sie überhaupt erhalten hat. Eine Mahnung, die nicht angekommen ist, setzt niemanden in Verzug. Ergo nutzt das dem Laden genau gar nichts.
Gruß
loderunner (ianal)

Guten Abend!

Die Mahngebühren der ersten zugestellten Mahnung die in
Papierform zugestellt wurde, wurden beglichen.

Wozu das denn?

Safrael hatte es doch empfohlen - kann man ja mal machen, 5 Euro oder 6, warum denn nicht?

E-Mails sind noch nichts rechtsverbindliches (Mal
sehen wie sich das mit dem DE-Mail Gesetz ändert).

wer behauptet denn so einen unsinn ?
verträge können per email geschlossen werden und einseitige willenserklärungen können abgegeben werden…

das de-mail gesetz dient einzig und allein dazu, die rechtssicherheit zu erhöhen, indem der beweis über den zugang geführt werden kann.
auch das de-mail gesetz wird nichts daran ändern, dass emails rechtsverbindlich sein können.

um auf den fall zurückzukommen: § 286 bgb setzt für die mahnung keine besondere form voraus.

Also Frau X hat nun den Warenwert und die 4 Euro Mahngebühren bezahlt^^. Da dies die erste Mahnung ist die sie zu Gesicht bekommen hat bezahlt sie auch nur die erste Mahngebühr, wäre die erste Mahnung denn per E-Mail oder Post angekommen hätte sie dies ja auch tun müssen. Mal sehen was sich daraus ergibt.

Falls das nicht verstanden worden ist was aber ja eigentlich klar sein müsste?? Wenn man im Voraus weiß dass ein Shop schlechte Wertungen hat bestellt man dort nicht *bling* wenn man es aber nicht weiß und das erst im Nachhinein feststellt ist das etwas blöd, naiv wie auch immer.

Hallo,

Also Frau X hat nun den Warenwert und die 4 Euro Mahngebühren
bezahlt^^. Da dies die erste Mahnung ist die sie zu Gesicht
bekommen hat bezahlt sie auch nur die erste Mahngebühr, wäre
die erste Mahnung denn per E-Mail oder Post angekommen hätte
sie dies ja auch tun müssen.

Komisch. Hier wurde nun schon mehrfach geschrieben, dass man erst dann zahlen muss, wenn man in Verzug kommt. Was in aller Regel erst durch die erste Mahnung geschieht. Woraus sich ergibt, dass die erste Mahnung eben noch nichts kostet.

Aber das muss ja nun jeder selber wissen, ob er zu viel Geld hat oder nicht. Und ob er das dann jemand gibt, den er im gleichen Text als Betrüger beschuldigt.
Gruß
loderunner (ianal)

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Äh muss ich das jetzt verstehen? Also können die theoretisch so viele Mahnungen noch schicken wie sie wollen weil die erste nie angekommen ist? Sprich wenn bspw. die fünfte kommen würde mit bspw. am 01.04 erste Mahnung 4 Euro, 15.04. zweite Mahnung 6 Euro etc. sind diese nicht gültig weil die per Mail geschrieben worden sind und niemals angekommen sind?? Aber würde das auch heißen dass die 5 dann auch nicht gültig ist?

Hallo,

Äh muss ich das jetzt verstehen?

Nö. Man kann ja auch einfach zahlen, zahlen, zahlen.

Also können die theoretisch
so viele Mahnungen noch schicken wie sie wollen weil die erste
nie angekommen ist?

Unsinn. Allein entscheidend ist das in-Verzug-setzen. Dass das nicht durch eine Mahnung geschehen kann, die nicht ankommt, ist doch wohl logisch. Und die erste angekommene Mahnung (wenn Verzug nicht schon durch andere Umstände entstanden ist) kostet halt noch nichts, egal, was drauf steht. Also UNVERZÜGLICH ursprünglichen Betrag zahlen und gut - die Zahlung ist nämlich SOFORT fällig, wenn nicht anderes in der Mahnung genannt.

Sprich wenn bspw. die fünfte kommen würde
mit bspw. am 01.04 erste Mahnung 4 Euro, 15.04. zweite Mahnung
6 Euro etc. sind diese nicht gültig weil die per Mail
geschrieben worden sind und niemals angekommen sind?? Aber
würde das auch heißen dass die 5 dann auch nicht gültig ist?

Gültig ist jede Mahnung, die ankommt. Nur muss das der Absender ggf. auch beweisen. Und das dürfte ihm bei einer Mail eben schwer fallen, weshalb man aus Sicht des Schuldners sinnvollerweise einen Brief mit Empfangsnachweis schickt.
Gruß
loderunner (ianal)