Hallo YGruebchen,
auch nicht so recht mein Thema - ich weiß nicht, was für Experten Sie gesucht haben,
bzw. warum mich www als Experten ausweist.
Über google kann man suchen
„Gültigkeit von Gutscheinen“ oder auch
„gültigkeit zehnerkarte fitnessstudio“
und kommt neben den ich-weiß-so-viel-aber-nichts-richtig-blogs mit tausenden
Meinungen auch Fundstellen mit Auskünften von Anwälten oder Recht-im-Internet-
Seiten.
Da sind dabei: Informationen zur dreijährigen Gültigkeit von Gutscheinen im
allgemeinen, aber auch zu AGBs von Fitnessstudios oder zur begrenzten Gültigkeit
von preiswerten Mehrfachkarten. Diese begrenzte Gültigkeit soll ganz einfach
verhindern, daß nach Ablauf einer Aktionsfrist noch jemand in den Genuß von
eistungen kommt, die andere teu®er bezahlen müssen.
Da müssen Sie wohl selber noch ein bissel suchen.
Meine persönliche Meinung ist, daß 3 Monate Informationsvorlauf tatsächlich ein
bissel wenig ist (wieviel 10er-Karten hat denn B …??), daß man da aber wohl
wenig machen können wird. - Oder hätten Sie den Nerv, vor Gericht zu gehen?
A ist eben der Bestimmer.
Aber ich bin auch der Meinung, daß die Karten nicht einfach verfallen dürfen.
Sie haben eine Leistung gekauft, die Sie vorab bezahlt (nein, B hat das getan … )
aber noch nicht in Anspruch genommen haben. Und A kann dann vielleicht bestimmen,
daß die Karten nicht mehr gelten, muß aber die „Restsumme“ ausbezahlen.
Abzüglich des entgangenen Gewinns, so heiß es, aber wie der sich im Fitness-
studio errechnen lassen soll, habe ich noch weniger Ahnung.
Damit würde ich erst mal hingehen, ein bißchen auf den Tisch hauen, und mal sehen,
was passiert.
Viel Glück, und halten Sie uns hier mal auf dem Laufenden.
Es gibt so selten Rückmeldungen …
Liebe Grüße
Andreas