Gültigkeit Gutschein

Hallo,
Person A führt ein Fitnessstudio als eingetragenen Verein. Dort gab es immer 10er Karten zu kaufen. Man bezahlt also einen Betrag X und erhält dafür eine 10er Karte und kann damit an 10 Kursen seiner Wahl teil nehmen. Prinzipelle Frage: Stellt das rechtlich ein Gutschein dar?

Nun wurde von Person A entschieden, dass diese Karten nur noch bis Ende des Jahres gültig sind (wurde ca. 3 Monate vorher per Mail bekannt gegeben) und danach verfallen. Aufgrund einer Aktion hat Person B mehrere Karten gekauft, schafft es aber leider nicht mehr, die Anzahl der offenen Kurse zu besuchen. Somit würden die Karten verfallen, obwohl ein Betrag dafür gezahlt wurde.

Kann Person A einfach eine Gültigkeit der Karte nach dem Kauf bestimmen und danach verfällt sie einfach? Hat Person B ein Recht auf Rückerstattung des offenen Betrages?

Hallo!

rechtlich kann man das wohl mit Gutschein vergleichen (Inhaberpapier).
Wenn weder in AGB noch auf der Karten ein Vermerk ist, bis man einlösen muss, dann wird man wohl von den bekannten 3 Jahren ausgehen dürfen.
Eine nachträgliche Beschränkung der Gültigkeit auf 3 Monate zum Jahresende ist m.E. zu kurz.

Hier muss ein Teil (nicht die ganze Kaufsumme!) dem Kunden zurückgezahlt werden.

Kaufsumme - Händlergewinn = Gutscheinwert bei Erstattung.

MfG
duck313

Hallo, spannende Frage, ich weiß nur leider nicht, warum www mich als Expertin da ausweist. Das ist ein bisschen ärgerlich, denn ich bin überhaupt nicht bewandert in solchen Fragen.
viel Glück noch wünscht
Catharina

Hallo, zunächst bin ich in solchen Rechtsfragen nicht bewandert. Hatte aber eine ähnliche Situation und bekam selbstverständlich die entsprechenden Besuche gutgeschrieben. Es ist wohl auf alle Fälle lohnenswert, hier nochmal nachzuhaken.
Leider kann ich keine rechtlichen Hintergründe liefern.
Viele Grüße,
Friedemann Herbig.

Hallo YGruebchen,

auch nicht so recht mein Thema - ich weiß nicht, was für Experten Sie gesucht haben,
bzw. warum mich www als Experten ausweist.

Über google kann  man suchen
„Gültigkeit von Gutscheinen“ oder auch
„gültigkeit zehnerkarte fitnessstudio“
und kommt neben den ich-weiß-so-viel-aber-nichts-richtig-blogs mit tausenden
Meinungen auch Fundstellen mit Auskünften von Anwälten oder Recht-im-Internet-
Seiten.

Da sind dabei: Informationen zur dreijährigen Gültigkeit von Gutscheinen im
allgemeinen, aber auch zu AGBs von Fitnessstudios oder zur begrenzten Gültigkeit
von preiswerten Mehrfachkarten. Diese begrenzte Gültigkeit soll ganz einfach
verhindern, daß nach Ablauf einer Aktionsfrist noch jemand in den Genuß von
eistungen kommt, die andere teu®er bezahlen müssen.

Da müssen Sie wohl selber noch ein bissel suchen.

Meine persönliche Meinung ist, daß 3 Monate Informationsvorlauf tatsächlich ein
bissel wenig ist (wieviel 10er-Karten hat denn B …??), daß man da aber wohl
wenig machen können wird. - Oder hätten Sie den Nerv, vor Gericht zu gehen?
A ist eben der Bestimmer.

Aber ich bin auch der Meinung, daß die Karten nicht einfach verfallen dürfen.
Sie haben eine Leistung gekauft, die Sie vorab bezahlt (nein, B hat das getan … )
aber noch nicht in Anspruch genommen haben. Und A kann dann vielleicht bestimmen,
daß die Karten nicht mehr gelten, muß aber die „Restsumme“ ausbezahlen.
Abzüglich des entgangenen Gewinns, so heiß es, aber wie der sich im Fitness-
studio errechnen lassen soll, habe ich noch weniger Ahnung.

Damit würde ich erst mal hingehen, ein bißchen auf den Tisch hauen, und mal sehen,
was passiert.

Viel Glück, und halten Sie uns hier mal auf dem Laufenden.
Es gibt so selten Rückmeldungen …

Liebe Grüße
Andreas

Hallo,

dazu müsste man die ganze Geschichte kennen. Denn …

Nun wurde von Person A entschieden, dass diese Karten nur noch
bis Ende des Jahres gültig sind (wurde ca. 3 Monate vorher per
Mail bekannt gegeben) und danach verfallen.

Das war also bekannt.

Aufgrund einer
Aktion hat Person B mehrere Karten gekauft,

Wenn B wusste, dass die Gutscheine zeitlich begrenzt sind und aus einer Aktion (billiger etc.), dann ist es sein Problem, wenn

schafft es aber
leider nicht mehr, die Anzahl der offenen Kurse zu besuchen.

Hallo!

Es war aber nicht am Tage des Kaufs bekannt !
Und das ist doch der springende Punkt.

Wenn es bekannt gewesen wären, dann ist Sache klar. Dann gibt’s auch kein Geld zurück, wenn man bis Laufzeitende die Leistung aus persönlichen Gründen nicht nutzen kann.

MfG
duck313

Hallo!

Es war aber nicht am Tage des Kaufs bekannt !
Und das ist doch der springende Punkt.

Ich las das so, dass die Aktion erst hinterher stattfand.
Ansonsten geht die nachträgliche zeitliche Einschränkung natürlich nicht.

Kann man zum verschenken nehmen. Ansonsten haben Fittnesscenter Gutscheine zur Verfügung. Nach der Länge der Gültigkeit einfach mit dem Center sprechen oder sie einlösen.