Wie lange ist ein Landesarbeitsgerichtsurteil gültig? Bzw. bleibt es immer gültig - für alle Länder der BRD?
Danke für Eure Mithilfe!
Wie lange ist ein Landesarbeitsgerichtsurteil gültig? Bzw. bleibt es immer gültig - für alle Länder der BRD?
Danke für Eure Mithilfe!
Wie lange ist ein Landesarbeitsgerichtsurteil gültig? Bzw.
bleibt es immer gültig - für alle Länder der BRD?Danke für Eure Mithilfe!
ein (LArbG-)urteil wirkt nur inter-partes, d.h. nur für die parteien erwächst es in rechtskraft und ist bindend. der dadurch geschaffene titel verjährt nach 30 jahren (wenn keine vollstreckungsversuche unternommen wurden). für eine nicht-partei hat es grds. keine bindungswirkung und auch ein anderes oder dasselbe gericht ist nicht (an diesen entschiednen einzelfall) gebunden.
Vielen Dank für die zügige Antwort.
Kann sich ein AN denn auf ein Urteil berufen?
Sachverhalt wie folgt: Arbeitnehmer schädigt während Privatfahrt Dienstwagen. Arbeitgeber erhebt Schadenersatzanspruch. (Geldwerter Vorteil wurde ordnungsgemäß versteuert)
Urteil: „Das Hessische LAG vertritt die Ansicht, dass AG keinen Schadensersatz verlangen können, wenn die private Nutzung erlaubt war und der damit verbundene geldwerte Vorteil ordnungsgemäß versteuert wurde. Denn damit ist stillschweigend vereinbart, dass AG im Falle eines Falles auch die Reparaturkosten für private Unfälle tragen (Hessisches LAG, 24.5.2006, 8 Sa 1729/05).“
Vielen Dank für die zügige Antwort.
Kann sich ein AN denn auf ein Urteil berufen?
natürlich, wenn der sachverhalt ähnlich gelagert ist, ist das immer eine gute argumentationsgrundlage, wenn es auch die argumentation nicht entbehrlich macht…
für ein gericht besteht natürlich weiterhin keine bindungswirkung.
Urteilssuche durch Laien…
… im Internet, da kommt dann so ein Murks 'raus wie eine Berufung auf dieses LAG-Urteil und auch noch in die Irre führende Kommentare wie von meinem Vorschreiber.
In Rechtsfragen sollte daher zuerst mal nach Urteilen der obersten Gerichte gesucht werden, statt nach dem Zufalssprinzip dann in irgendwelchen unteren Instanzen zu landen.
Zur Arbeitnehmerhaftung hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) als oberste Instanz eine ausführliche Rechtsprechung in den letzten 20 Jahren entwickelt. Dazu gehört der Grundsatz der Haftungsbegenzung nach dem Grad der Fahrlässigkeit. Eine (sehr grobe) Zusammenfassung findet sich zB hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitnehmerhaftung
Allein in den letzten drei Jahren gab es 5 oder 6 weitere Urteile zu Einzelfällen.
Ob und in wie fern etwas tatsächlich im Einzelfall vergleichbar ist, kann dann auch letztendlich nur ein arbeitsrechtlicher Fachmensch beurteilen.
&Tschüß
Wolfgang
Zur Arbeitnehmerhaftung hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) als
oberste Instanz eine ausführliche Rechtsprechung in den
letzten 20 Jahren entwickelt. Dazu gehört der Grundsatz der
Haftungsbegenzung nach dem Grad der Fahrlässigkeit. Eine (sehr
grobe) Zusammenfassung findet sich zB hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitnehmerhaftung
bei einer privatfahrt verweist du auf den innerbetrieblichen schadensausgleich ? dafür bekommst du einen ironie-stern von mir.
dieses ist übrigens das nicht-höchstinstanzliche, dennoch wichtigste „grundsatz-urteil“ hierzu (wäre mir neu, dass das bag dazu eine entscheidung getroffen hätte, aber vllt. findest du ja etwas bei wikipedia):
juris, LAG Köln, Urteil vom 15.9.1998, Az: 13 Sa 367/98:
Leitsatz
Hallo,
zum einen kommt es auf die Regelungen der Firma an, da das im Gegensatz zu Dienstfahrten und Arbeitnehmerhaftung regelungsfähig ist.
Und das LAG Köln ist anderer Ansicht, also wird sich der AG dann auf dieses Urteil berufen.
http://www.hrexperten24.de/thema-des-monats/unfaelle…
Klären kann es nur ein Gericht.
VG
EK