Gültigkeit Personalausweis

Hey,
habe eine Frage zu meinem Personalausweis.
Fliege vom nächste Woche für 3 Tage mit Ryanair nach Schottland.
Mein Personalausweis ist bis Mitte Juli gültig (der neue wurde beantragt aber wird wohl nicht bis Reiseantritt da sein), also auch während meines Aufenthaltes in Schottland.
Dabei lese ich gerade, dass mein Ausweis ab dem Reiseantritt 3 Monate gültig sein muss.

Muss ich mir jetzt extra einen vorläufigen Ausweis austellen lassen oder könnte ich doch mit meinem aktuellen Personalausweis fliegen, ohne dass es zu Schwierigkeiten kommt? Immerhin ist der Ausweis ja gültig.

Danke schonmal!
Gruß Billy

Hi,

http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Laenderinfor… sagt:

Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Einreise in das Vereinigte Königreich einen gültigen Reisepass oder Personalausweis. Eine Mindestgültigkeit des Passes oder Personalausweises ist nicht erforderlich. Die Einreise mit einem vorläufigen Personalausweis oder vorläufigen Reisepass ist möglich.

Der deutsche Kinderausweis wird ohne Lichtbild bis zum 10. Lebensjahr, mit Lichtbild bis zum 16. Lebensjahr anerkannt. In der Vergangenheit hat es dennoch gelegentlich Probleme bei der Einreise mit Kinderausweisen ohne Lichtbild gegeben. Ggf. sollte die Beschaffung eines Kinderreisepasses oder Europapasses erwogen werden. Der deutsche Kinderreisepass und für Kinder ausgestellte Personalausweise werden anerkannt. Der Eintrag des Kindes im Pass eines Elternteils (bis zum 16. Lebensjahr ohne Lichtbild) ist zur Einreise in das Vereinigte Königreich ausreichend. Es bestehen keine besonderen Vorschriften für alleinreisende Minderjährige oder bei der Reise mit nur einem sorgeberechtigten Elternteil.

Die gleichen Bestimmungen gelten für die Einreise auf die Kanalinseln und Isle of Man.

Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen z.T. von den staatlichen Regelungen ab.

http://www.ryanair.com/site/DE/faqs.php?sect=pid&que… sagt:

ALS REISEDOKUMENT FÜR RYANAIR-FLÜGE WIRD AUSSCHLIESSLICH FOLGENDES AKZEPTIERT:

* Ein gültiger Reisepass – (siehe unten - */und **)
* Ein gültiger Personalausweis, der von einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) ausgestellt wurde.

Also: Kein Problem fuer Dich da Dein PA gueltig ist.

K.

Vielen Dank für die sehr schnelle Antwort!

  1. Zustimmung :smile:
    Ja, ist richtig.
    Und wenn er abgelaufen wäre, könnte man bei der Bundespolizei am Flughafen für 8 Euro einen Reiseausweis als Passersatz bekommen, der das abgelaufene Grenzübertrittsdokument sozusagen wieder „gültig“ gemacht.

Also nicht in Panik verfallen. Für viele „große“ Probleme gibt es meist eine einfache Lösung :smile: