Gültigkeit private Familienhaftpflicht

Hallo Experten,

folgender Lebenslauf:
Schule (10. Klasse)
Ausbildung 3,5 Jahre
0,5 Jahre Berufstätigkeit (Überbrückung)
Wehrdienst 1 Jahr
Fachoberschule 1 Jahr
Studium 6,5 Jahre

Gilt nun die Familienhaftpflicht (private HP) auch noch während des Studiums?
Meine Versicherung argumentiert wie folgt:
Die Familienhaftpflicht gilt nur während der ersten Ausbildung. Das Studium wird als Fortbildung angesehen und die Familienhaftpflicht gilt somit für mich nicht mehr.

Stimmt das so?

Ist diese Regelung gesetzlich verankert oder liegt diese Regelung im Ermessen des Versicherungsunternehmens? Wo steht dieser Text?

Danke und Gruß
Uli

VU hat Recht
Hallo Uli,

wenn du einen schaden hattest, davon gehe ich mal aus, dann sieht es schlecht aus, denn das VU (Versicherungsunternehmen ) hat völlig Recht.

In den Bedingungen ( AHB) steht drin… unter Punkt 2 müsste es sein, habe gerade keine Gesetze zur Hand,

Versicherte Personen.

  1. Versicherungsnehmer
  2. alle in häuslicher Gemeinschaft lebenden, nichtvolljährige und unverheiratete Kinder und der Ehegatte/Lebensgefährte. Ist das Kind volljährig, so ist es nur insoweit versichert, wie es sich in der schulischen Erstausbildung befindet. Wehrdienst/Zivildienst gilt nicht als Ausbildung.

So in etwa *eigentlich ziemlich genau so* müsste der Wortlaut sein.
Du kannst somit also ohne Probleme das nachlesen und es sind somit gesetzlich vorgeschriebene Bedingungen.

In diesem Sinne…

Marco