Liebe/-r Experte/-in,
meine Anfrage lautet:
in einem möglichen Erbfall gibt es drei Erben. Erbe A möchte aus persönlichen und nachvollziehbaren Gründen sein irgendwann zu erwartendes Erbteil per Vollmacht von Erbe B verwaltet wissen und erteilt ihm schriftlich (und unter Einbeziehung der Unterschrift eines unabhängigen Zeugen) diesbezüglich eine schriftliche Vollmacht.
Ist der Erbfall schließlich eingetreten, hat die Vollmacht dann automatisch keine Gültigkeit mehr, obwohl die Person, die die Vollmacht erteilt hat, noch lebt und diese auch nicht wiederrufen hat?
allgemein und unter Vorbehalt genauerer Informationen zum konkreten Fall gebe ich zu der Frage folgende Antworten:
Eine private Vollmacht reicht nur dann aus, wenn mit der Vollmacht keine Maßnahmen vorgenommen werden sollen, die eine notarielle Form (Beurkundung oder Beglaubigung) erfordern. Dies ist aber immer z.B. bei Grundstücken, bei Gesellschaftsanteilen und bei Verfügungen über Anteile an Erbengemeinschaft der Fall.
Die Zuziehung eines (neutralen) Zeugen hat keine Bedeutung für die Wirksamkeit einer privaten schriftlichen Vollmacht.
Eine Vollmacht gilt so lange bis sie widerrufen wurde für den in der Vollmacht angegebenen Zweck; auch eine Befristung wäre möglich.
Der Widerruf der Vollmacht erfordert in aller Regel die Rücknahme des Originals bzw. der Ausfertigung der Vollmachtsurkunde.
Der Erbfall hat grundsätzlich nichts mit der Wirksamkeit der Vollmacht zu tun, wenn und solange Vollmachtgeber nicht der/die Erblasser/in ist.
Liebe/-r Experte/-in,
meine Anfrage lautet:
in einem möglichen Erbfall gibt es drei Erben. Erbe A möchte sein irgendwann zu erwartendes Erbteil per Vollmacht von Erbe B verwaltet wissen und erteilt ihm schriftlich (und unter Einbeziehung der Unterschrift eines unabhängigen Zeugen) diesbezüglich eine schriftliche Vollmacht.
Ist der Erbfall schließlich eingetreten, hat die Vollmacht dann automatisch keine Gültigkeit mehr, obwohl die Person, die die Vollmacht erteilt hat, noch lebt und diese auch nicht wiederrufen hat?
LG Gisela
=====
Aus rechtlichen Gründen ist eine konkrete Rechts- und Steuerberatung bei wer-weiss-was nicht erlaubt. Entsprechende Anfragen werden von unseren Moderatoren gelöscht.
Erlaubt ist die Behandlung abstrakter Fragen.
Bitte stelle deshalb keine Fragen zu persönlichen Fällen (in ich-Form).