Gültigkeit von 10 Jahresverträgen?

Guten Tag,

mit Urteil vom OLG Frankfurt/Main Urteil vom 31.03.2005 Az: 1 U 230/04 sind Gerätemietverträge mit einer Laufzeit von 10 Jahren unwirksam.
Fall 1: eine befreundete Vermieterin hat seiner Zeit einen Vertrag mit einer Hamburger Firma geschlossen über Gerätemiete mit einer Laufzeit von 10 Jahren. Dieser Vertrag wurde nun durch die Firma verlängert und bisher wollte oder konnte die Firma nicht antworten um welchen Zeitraum.
Darf ein Vertrag verlängert werden, der sich auf einen unwirksamen Vertrag stützt? Darf ein Unternehmen nach ablauf eines Mietvertrages, für ein Gerät Miete verlangen das nicht gegen ein neues ausgetauscht wurde?
Fall 2: Meine Tante hat in 2008 einen 10 Jahres Vertrag mit der selben Firma geschlossen.
Zu diesem Zeitpunkt wusste die Firma bereits von dem Urteil und hat in den AGB eine Laufzeit von max. 8 Jahren vor gegeben. Kann dieser Vertrag nun wegen unwirksamkeit aufgelöst werden?
Darf ich die Geräte ausbauen und der Firma wieder zurück geben?

zu 1:
Man sollte sich darüber im Klaren sein, dass sich die Entscheidung des OLG auf eine Situation bezieht, die man nicht überall hat. Konkret: Sie bezieht sich auf konkrete Geschäftsbedingungen. Ihre sehr allgemein gehaltene Frage lässt sich so also kaum beantworten. Hierfür müsste Ihr Vertrag näher überprüft werden. Ich würde hierfür einen Rechtsanwalt in Anspruch nehmen.

zu 2: s.o.

Hallo Klondyke,

vielen Dank für Deine Anfrage. Leider bin ich im Moment noch im Ausland im Urlaub, so dass ich Dir nur „Bauchantworten“ geben kann.

Zu erstens: normalerweise haben Verträge eine Salvatorische Klausel, nach der bei Nichtigkeit einer Klausel nicht der ganze Vertrag nichtig ist. Daher wäre der Vertrag mit Ausnahme der Mietdauer wirksam, so dass der Vertrag grundsätzlich mit einer rechtmäßigen neuen Mietdauer zu sonst gleichen Bedingungen verlängert werden könnte.
Was die Frage nach neu oder alt betrifft, so wird bei einem Mietvertrag in der Regel nur danach gefragt, ob die geschuldete Nutzung des Mietobjektes für den Mieter möglich ist oder nicht und allein darauf bezieht sich der Mietzins als Gegenleistung. (bezieht jemand eine nagel neue Wohnung, dann vermindert sich die Miete nach 5 Jahren auch nicht, wenn die Wohnung immer noch mangelfrei nutzbar ist).

Zu Frage 2: hier kann ich Dir leider keine Auskunft geben, da dies ohne genaue Kenntnis des Vertrages und der AGB`s wie eine ärztliche Diagnose am Telefon ist. Der genaue Wortlaut ist hier entscheidend.

MfG