Gültigkeit von Bettelverboten

Hallo allemiteinander.
Ich kenne micht damit nicht so aus, und der Wikipedia artikel dazu ist eher duerftig, daher die Frage an euch.

WoW und wie sind Bettelverbote erlaubt? Also z.B kann man Bettelverbotsschilder in einigen Einkaufszentren beobachten oder auch U-Bahnhöfen. Sind diese rechtskräftig?

Und wie ist es für Privatleute?
P1) Dürfen Privatpersonen Bettelverbotschilder an die Türe anbringen?
P2) Falls ja, drohen den an mit Verbotsschilden versehenen Türen bettelnden Bettlern Konsequenzen?

Hi,

in Einkaufszentren hat der Inhaber des selbigen und in U-Bahnhöfen der jeweilige Betreiber das Hausrecht. In dem kann er bestimmen was erlaubt ist und was nicht. http://de.wikipedia.org/wiki/Hausrecht

Gruss
K

Schon klar, aber geht das Hausrecht soweit, dass man Menschen damit die grundsätzliche Erlaubnis des Bettelns im entsprechenden Bereich entziehen kann?

Moin,

wer das Hausrecht hat, kann in dessen Gütligkeitsbereich das Betteln verbieten. Und Schilder welcher Art auch immer darf sich jedermann an die Tür hängen.

P2) Falls ja, drohen den an mit Verbotsschilden versehenen
Türen bettelnden Bettlern Konsequenzen?

Das Hausrecht in einer Mietwohnung fängt erst hinter der Tür an. Wer dennoch dort klingelt, muss schlimmstenfalls mit einem Anpfiff rechnen. Versuchtes Betteln ist, soweit ich weiß, keine Straftat.

Gruß Ralf

Ja klar.

Wie wäre es auf dem eigenen Sofa?

Schon klar, aber geht das Hausrecht soweit, dass man Menschen
damit die grundsätzliche Erlaubnis des Bettelns im
entsprechenden Bereich entziehen kann?

Stell Dir vor Du sitzt heute Abend auf dem Sofa und guckst „Wer wird Millionär“, „Promi Big Brother“ oder gar etwas Vernünftiges auf den Öffentlich Rechtlichen. Irgendwie schafft es ein gewerblicher Bettler aus der Rumänischen Clique auf Dein Sofa und hält die Hand auf.

Würdest Du Dich für befugt erachten die „grundsätzliche Erlaubnis des Bettelns im
entsprechenden Bereich entziehen“ zu dürfen?

1 „Gefällt mir“

Hi,

in Einkaufszentren hat der Inhaber des selbigen und in
U-Bahnhöfen der jeweilige Betreiber das Hausrecht.

Der Unterschied ist allerdings, dass in U-Bahnhöfen der Betreiber oftmals der Staat ist. In diesem Fall ist das Hausrecht dann durchaus eingeschränkt

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/grundsatzu…

Wobei das nicht unbedingt für Betteln gelten muss.

Gruß

rantanplan

Wie ist es in Hochhäusern? Wenn sich ein Bettler etwa im Gang zu den einzelnen wohnungen befindet, setzt da schon das Hausrecht ein oder zählt das nochch nicht?

Im uebrigen danke fuer die Antworten fast alles ist mittlerweile geklaert.

Hallo,

ja,weil in der BRD niemand Betteln muss…

Und einem der Kamm schwillt und man sich eine Kashi wünscht,wenn man zum 20.Male von einem mit neuen Marken-Klamotten und perfekten Frisur-Styling ausgestattentem „Bettler“
am Duisburger Hbf um 1 € angehauen wird.

Da sind die Balkan-Bettler doch wesentlich schlauer…die sehen wenigstens nach Bettler aus (auch wenn die ganze Familien-Spoke im nagelneuen Mercedes-Vito anreist und sich dann auf die Stadt verteilt…)

Alles schön generalstabsmäßig geplant…Wochenmärkte der Städte und dann natürlich
am 15.des Monates und am 30./1. wenn die Leute ihren Arbeitslohn auf das Konto bekommen,taucht diese Klientel in den Fußgängerzonen auf.

1 „Gefällt mir“

Hallo,

natürlich. Auch ein Hochhaus ist ein Haus. Falls es nur aus Eigentumswohnungen bestünde und nicht einer Einzelperson (oder Firma oder ähnlichem) gehören würde, läge das Hausrecht bei der Eigentümergemeinschaft.

vdmaster