Gültigkeit von Erste Hilfe Kursen

Mein Partner will sich zur Fahrschule anmelden und findet leider sein Erste Hilfe Zertifikat nicht mehr.Leider geht über den Erste Hilfe Koordinator kein Weg rein,weil er kein Duplikat ausstellen kann oder will,weil ihn nicht mehr findet.Sein Kurs war 2018.Die Zertifikate würden seit 2015 nur noch 24 Monate gültig sein,dass würde auf dem Zertifikat stehen.Außerdem würden die Führerscheinstellen nur „tagesaktuelle“ Zertifikate annehmen,das Gegenteil wurde mir von der Führerscheinstelle in Ffm gesagt.Wir drehen uns wie im Kreis,ich kann den Mann ja nicht dazu zwingen,ein Duplikat auszustellen,wobei mir das zum Beispiel das DRK in Dresden geraten hat.Den DRK Landesverband Hessen hab ich noch nicht erreicht .
Habt ihr irgendeinen Tip,wie ich vorgehen könnte.Dieser Koordinator stellt sich völlig quer und sagt,er muss einen neuen Kurs besuchen…

Besten Dank
David

Meine Güte, so ein Kurs kostet laut meiner Internetrecherche zwischen 20 und 40 Euro, und dein Mann hat eh’ vergessen, was er vor fünf Jahren dort gelernt hat, also soll er nochmal den Kurs machen, wo ist das Problem?

Gruß
Christa

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Das Problem ist,dass von den Herrn Koordinator behauptet wird,dieser Kurs sei nur zwei Jahre gültig.Mir der Mann von der Führerscheinstelle jedoch sagt ,kommen Sie mit den Zertifikat von 2018 zu mir.Mal sehn,was mir der Landesverband Hessen schreibt.Das ist das Problem,ich schätze es ist nur Geldschneiderei,genau so eine die erneute Prüfung von zig Leuten die die Fahrerlaubnis schon haben,zum Beispiel der aus Dubai.Das haben mir genauso schon zig Leute wenn auch nur privat bestätigt.

Wie gesagt, ich bin mir sicher, dass dein Mann den Großteil vergessen hat, wie jeder andere Autofahrer auch. Grundsätzlich ist das so, dass wenn man den Erste-Hilfe-Kurs einmal für den Führerschein nachgewiesen hat, man den nie wieder braucht. Es wird zwar empfohlen, den Kurs alle 2-3 Jahre zu wiederholen, aber ich habe noch nie von jemandem gehört, der das gemacht hat. Was aber nicht heißt, dass ich das gut finde.

Na ja, sagen wir mal so: hätte dein Mann auf die Bescheinigung gut aufgepasst, und hätte er den Kurs zeitlich in der Nähe der Prüfung gemacht, hätte er jetzt das Problem nicht. Da er das aber nicht nachweisen kann, hat er jetzt ein Problem.

Eben, wozu dann der ganze Aufwand? Ein Duplikat würde sicherlich nicht so viel wie ein Erste-Hilfe-Kurs sein, aber sicher auch nicht kostenlos. Wozu auch? Eine Bescheinigung wurde damals ausgestellt.

hi,

These: die Daten, ob der Kurz absolviert wurde, sind schlicht nicht mehr gespeichert.
Nach 5 Jahren finde ich das auch nicht sonderbar.

eventuell meint er ja die betrieblichen Ersthelfer. Das ist wohl mittlerweile der gleiche Kurs.
Es wäre denkbar, dass die Daten danach gelöscht werden.

grüße
lipi

Woher kennst Du seine finanziellen Verhältnisse, dass er sich 20 oder gar 40€ leisten kann obwohl das laut Führerscheinstelle nicht nötig wäre wenn sein Zertifikat auftauchen sollte!
Vom überflüssigen Zeitaufwand will ich da garnicht reden!
Ich würde auch alle Hebel in Bewegung setzen den Kurs nicht neu zu machen obwohl ich mir dei 20 oder 40€ leisten könnte lieber kämen die dann als Spende zu irgend einer gemeinnützige Organistion.
Die nächste Frage: woher weist Du, dass er all seine erste Hilfe Kenntnisse inzwischen verloren hat?
Nix für ungut Christa aber ob mancher Deiner Aussagen, wie die :axe: im Walde! „biegen sich mir die Zehennägel hoch“
ramses90

Servus,

da geht was durcheinander. Die auf zwei Jahre beschränkte Gültigkeit bezieht sich auf die Kurse für betriebliche Ersthelfer nach DGUV-Vorschrift.

Die Bescheinigungen über Kurse für Sofortmaßnahmen am Unfallort „verfallen“ nicht und bleiben gültig.

Kann es sein, dass es sich da vielleicht gar nicht um die Fahrschule handelt, sondern um einen Personenbeförderungsschein? Oder um die Bestellung zum betrieblichen Ersthelfer? - der Begriff des „Koordinators“ gäbe nur in diesem Zusammenhang einen Sinn. Sonst gibt es keinen „Erste-Hilfe-Koordinator“.

Wenn es um den „betrieblichen Ersthelfer“ geht, gibt es eine sehr einfache Lösung: Lass es sein. Jemand, der sich nicht dafür interessiert, Erste Hilfe nach aktuellem Stand der Technik leisten zu können, macht den Job besser überhaupt nicht als schlecht.

Ich weiß. wovon ich rede - seit ich vor ungefähr hundert Jahren im Rahmen des Zivildienstes die damals noch übliche Ausbildung zum Rettungsassistenten gemacht habe, sind die Empfehlungen für das Vorgehen bei HLW mit einer Person nicht weniger als drei Mal grundsätzlich geändert worden.

Ein betrieblicher Ersthelfer, der nur mit der Funktion prunken will und gar nicht daran interessiert ist, Erste Hilfe bei Vorfällen im Betrieb gut und richtig leisten zu können, ist fehl am Platz.

Schöne Grüße

MM

Tut er aber offensichtlich nicht.

Klar, alle möglichen und unmöglichen Leute beschäftigen, weil deren Arbeitszeit ja nichts kostet. :roll_eyes: Nur zur Klarstellung, ich rede nicht von den Leuten im Forum, sondern von

Lebenserfahrung! In der zweiten Antwort habe ich das relativiert, und dazu stehe ich auch:

In Niedersachsen müssen die Lehrkräfte alle drei Jahre einen LSM-Kurs nachweisen. Lehrer sind sicherlich im Schnitt nicht vergesslicher als andere Menschen!

Ja ich schätze ,so kommt’s hin.Das Problem ist im übrigen gelöst ,da mir die Führerscheinstelle bestätigt hat,dass diese Kurse lebenslang gültig sind.Eine angebliche Klausel/Aufschrift nur 2Jahre gültig…gibt es nicht.Ich denke es ging einzig nur darum,Geldczu machen.Ich finde Antworten unmöglich,das man so aufs Glatteis geführt wird.

Besten Gruß,
der erleichterte David

Wie schon erwähnt wurde, die gibt es, nur halt nicht für den normalen Führerschein (keine Ahnung wie das bei Personenbeförderung ist), sondern für den Betrieblichen Ersthelfer. Allerdings verstehe ich nicht inwiefern das Problem damit gelöst ist, es wird doch trotzdem eine Bestätigung benötigt, die ja eben nicht vorliegt.

Im Übrigen scheinen die Preise regional teilweise stark abzuweichen. In meinem Umkreis finde ich, abgesehen von ein paar eher fragwürdigen Anbietern, nur Angebote für etwa 48-90€.

Moin,

Auch du wärst froh, wenn dir ein Ersthelfer mit modernerem Wissen noch zielgerichteter helfen würde. Es schadet grundsätzlich nicht, sich auch hierbei ein wenig weiter zu bilden.

Ich kann gut nachvollziehen, dass auch 40 Euro viel Geld darstellen können. Dennoch finde ich die Argumentationsebene „die wollen nur Geld von mir“ echt erbärmlich in diesem Zusammenhang. Du bekommst eine gute Gegenleistung, die auch im täglichen Leben außerhalb des Straßenverkehrs ihren Wert hat. Alleine schon der Umgang mit einem Defibrillator hat was für sich, auch wenn ich nicht mehr weiß, ob das nun genau zu den zu lernenden Maßnahmen gehört.

-Luno, einige Kurse als betrieblicher Ersthelfer hinter sich habend

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Wenn das ein privater Dienstleister war, könnte das aber evtl. auch nur irgendeine eigene Bezeichnung sein.