Hallo liebe Ratgebenden,
habe hier einmal eine interessante Problemstellung.
Ein Pachtvertrag über 12 Jahre wurde vor vielen Jahren mit einer Erbin eines Grundstückes abgeschlossen. Auf dem Grundbuchauszug kann man ersehen das dieses Gelände auch damals schon einer Erbengemeinschaft gehörte und diese Erbin nicht alleine den Pachtvertrag hätte abschließen können. Eine Vollmacht gab es nicht, allerdings war nicht klar ob die Miterben zu dieser Zeit noch lebten.
Nach zwei Jahren wurden für diesen Pachtvertrag keine weiteren Zahlungen mehr geleistet.
5 Jahre nach Abschluss des PV verstarb dann die Erbin, ihr Erbanteil ging in der nun erweiterten Erbengemeinschaft auf.
Jetzt erst, in 2009, 2 Jahre vor Ablauf des Pachtvertrages, erinnerte sich der Pächter an diesen Pachtvertrag, suchte nur eine der überlebenden Miterben auf und leistete die ausstehenden Zahlungen nur an diese. Die anderen Miterben wussten nichts von diesem Pachtvertrag und erhielten auch keine anteiligen Zahlungen.
Ist dieser Pachtvertrag nun wieder gültig oder anfechtbar?
Ist eine knifflige Frage, wäre aber einmal interessant zu klären.
Vielen Dank schon mal im Voraus für das eingebrachte „Gehrinschmalz“
Helmut