wenn ich eine Medizin dauerhaft nehmen muss und bei einem Arztbesuch, der gerade fällig ist, sie mir wieder verschreiben lasse, obwohl meine vorhandene Ration noch zwei Monate reicht:
Kann ich das Rezept auch nach einem so langen Zeitraum noch einreichen?
Oder „verfällt“ es nach einer bestimmten Frist?
Wenn ja, nach welcher?
In Deutschland ist ein Rezept allgemein drei Monate gültig, ein
Betäubungsmittelrezept allerdings nur acht Tage. Zu unterscheiden ist
zusätzlich zwischen der Gültigkeitsdauer (im Sinne der
Verschreibungsverordnung) und der Erstattungsfähigkeit durch den
Kostenträger. So kann ein Kassenrezept (trotz dreimonatiger Gültigkeit)
lediglich innerhalb eines Monats ab Ausstellung zu Lasten der Krankenkasse
eingelöst werden. Danach ist es zwar als Rezept noch gültig, jedoch lehnt
die Krankenkasse die Bezahlung dann ab; der Patient muss daher den vollen
Arzneimittelpreis selbst bezahlen; das Kassenrezept verwandelt sich also
gleichsam in ein Privatrezept.
wenn ich eine Medizin dauerhaft nehmen muss und bei einem
Arztbesuch, der gerade fällig ist, sie mir wieder verschreiben
lasse, obwohl meine vorhandene Ration noch zwei Monate reicht:
Kann ich das Rezept auch nach einem so langen Zeitraum noch
einreichen?
Was spricht dagegen das Rezept gleich bei der Apotheke einzulösen und die „Ration“ zu Hause zu lagern?
…habe mich eventuell nicht richtig ausgedrückt.
…Am häufigsten ist das rote Kassenrezept
Dieses Rezept ist eigentlich 3 Monate gültig,wird aber nur von der Kasse bezahlt, wenn es innerhalb eines Monats eingelöst wird
Auch das stimmt so pauschal nicht, es gibt Medikamente (z. B. Isotretinoin), deren Abgabe nur innerhalb 1 Woche nach Rezept-Ausstellung erlaubt ist. Ohne zu wissen, WAS auf dem Rezept steht, kann man die Frage nur bedingt beantworten.