Kennt sich jemand mit der Anerkennung von Schwerbehindertenausweisen innerhalb der EU aus?
In Venlo NL wird der deutsche blaue Behindertenausweis beim Parken nicht anerkannt.
Wie sieht es bei Fahrten mit dem Zug innerhalb der EU aus? In der gesamten BRD habe ich freie Fahrt, wie kann ich in der EU eine Ermäßigung beantragen?
Ich pendle oft im nahen Grenzgebiet und muss dann jedesmal voll zahlen?
Stimmt, es war mal ein EU-Schwerbehindertenausweis geplant, der kam aber bisher nicht zustande.
Bei der Bahn gibt es aber Bahngesellschaften in Nachbarländern die den deutschen Ausweis anerkennen und ebenfalls kostenfreie Fahrt, auch mit Begleitperson (wenn das vermerkt ist) oder Vergünstigungen gewähren.
Ich habe jetzt alle Bestimmungen für die Mitnahme einer Begleitpersonen auf Mobilista gelesen. Das, was ich gefunden habe, deckt allerdings nicht die Beförderungskosten des Schwerbehinderten im Ausland ab.
Mit der entsprechenden Wertmarke zahle ich nach Entrichtung des Jahresbetrages nichts mehr. Wie sieht das aber im Ausland aus?
Sag mal, trotz kostenfreier Fahrt in D musst Du doch auch eine Fahrkarte beschaffen oder steigst Du einfach ein ? Im Stadtbus/ U-Bahn sicherlich, aber im Reisezug ?
Weil ja der Hinweis steht, man müsse bei Auslandsfahrt die Fahrkarten für Hin- und Rück bereits in D beschafft haben ! Nur dann wäre im Ausland die Fahrt mit dem Ausweis kostenfrei, auch für Begleitperson.
in Deutschland bekommt man nach Zahlung des Jahresbeitrages eine grüne Wertmarke, die bei Vorzeigen mit dem Behindertenausweis kein Lösen einer Fahrkarte erfordert.
Bislang bin ich nur mit dem Flixbus nach Holland oder Belgien gefahren, den habe ich immer bezahlt.
Da ich aber ab und zu nach Brüssel reise, bislang mit dem Auto, dort aber das Parken nicht der Hit ist, habe ich bislang keine Fahrkarte gelöst.
Mit der Wertmarke darf man ohnehin nur die Regionalverkehrszüge nutzen, was dann oft eine höhere Belastung durch das häufige Unsteigen darstellt. So bin ich dann teilweise bis zu 11 Stunden nach Berlin unterwegs, was für eine behinderte Person eine Strafe ist.
Deswegen lieber für 18 € mit dem Flixbus nach Berlin inkl. WLAN.
eine EU-einheitliche Regelung des Schwerbehindertenrechts scheiterte mW Ende der 90er an einem Rechtsgutachten, das der EU die Regelungskompetenz auf diesem Feld absprach.
So ist und bleibt das Schwerbehindertenrecht nationales Recht. Abgesehen von privaten Initiativen wie dem „Euro-Key“ für Behindertentoiletten sind die Regelungen nicht übertragbar.
Für Sehenswürdigkeiten wird in den meisten EU-Ländern der deutsche Ausweis akzeptiert - ggfs. auch mit Begleitperson.
Ansonsten halten die Versorgungsämter Info-Blätter bereit, auf denen in mehreren EU-Sprachen bestätigt wird, daß der Ausweisinhaber nach deutschem Recht (schwer-)behindert ist. Damit müssen dann leider in jedem Land im Einzelfall die möglichen Ermäßigungen erfragt werden.
Aber Rechtsmeinungen können sich ändern, deswegen ist die konkrete Ansprache von EU-Abgeordneten wie von @X_Strom empfohlen sicherlich nicht falsch.
Das ist traurig.
Schließlich wird der Führerschein in der ganzen EU anerkannt, obwohl die Vergabekriterien national unterschiedlich sind.
Die Einführung eines europäischen Behindertenausweises, der bei bestimmten Mindestvoraussetzungen nach jeweiligem nationalen Recht ausgestellt wird, sollte doch analog dazu nicht unzulässig sein.
mW (ich kann mich aber irren, da ich es schon aus Altersgründen nur aus zweiter oder dritter Hand weiß) wurde damals das Schwerbehindertenrecht als Teil der sozialen Sicherungssysteme angesehen. Die sozialen Sicherungssysteme sind aber durch die jeweiligen EU-Grundvereinbarungen immer schon ausdrücklich von der europäischen Rechtssetzung ausgenommen - wie zB auch das Strafrecht.