Hallo,
kann mir jemand sagen, ob das Verkehrszeichen 283 (absolutes Halteverbot) in Verbindung mit Pfeilen in und gegen die Fahrtrichtung alleine stehen darf, oder ob es jeweils ein Zeichen am Anfang und am Ende der Halteverbotszone geben muss mit den jeweiligen Pfeilen?
Vielen Dank
mcwu
Hallo
kann mir jemand sagen, ob das Verkehrszeichen 283 (absolutes
Halteverbot) in Verbindung mit Pfeilen in und gegen die
Fahrtrichtung alleine stehen darf, oder ob es jeweils ein
Zeichen am Anfang und am Ende der Halteverbotszone geben muss
mit den jeweiligen Pfeilen?
Der Bereich des Haltverbots kann nur wirksam durch gegeneinander weisende einseitige Pfeile begrenzt werden, der Doppelpfeil dazwischen ist nur - bei längeren Bereichen - ein Wiederholungszeichen und entfaltet für sich allein keine rechtliche Wirkung, da eben die Begrenzung des Haltverbots fehlt.
Gruß
smalbop
Hallo !
Wenn es alleine stehen würde,was unterscheidet es denn dann vom Schild OHNE jede Pfeile ?
Ist der Halteverbotsbereich so kurz,dann könnte sicher ein Schild in Mitte der Strecke reichen,wenn Anfang und Ende klar durch Straßenecken markiert sind.
Ob das dann Pfeile haben darf oder nicht,käme man deshalb um einen Strafzettel drumherum ? Die Aussage des Schildes wäre eindeutig und kann nicht fehlgedeutet werden.
Aber vorgesehen ist das Schild mit 2 Pfeilen für lange Strecken,die dann auch Anfangs-und Endschilder haben.
MfG
duck313
Hallo,
Hallo
…Wiederholungszeichen und entfaltet für sich allein keine
rechtliche Wirkung, da eben die Begrenzung des Haltverbots
fehlt…
…und wenn ein nicht schildbegrenztes Halteverbot existiert?
Gruß
smalbop
Gruß
rollifern
Hallo,
kann mir jemand sagen,
sagen nein, schreiben ja.
ob das Verkehrszeichen 283 (absolutes
Halteverbot) in Verbindung mit Pfeilen
ist normalerweise ein Wiederholungszeichen
in und gegen die
Fahrtrichtung alleine stehen darf,
kann ja, sollte aber nicht.
oder ob es jeweils ein
Zeichen am Anfang und am Ende der Halteverbotszone geben muss
mit den jeweiligen Pfeilen?
Wenn das Anfangszeichen fehlt ( Pfeil zur Fahrbahn ) beginnt das Halteverbot an dem Schild mit den zwei Pfeilen, und endet entweder am Schild mit Pfeil weg von der Fahrbahn, oder an der nächsten Kreuzung auf der Straßenseite wo das Halteverbot besteht.
Gebote, Verbote gelten immer ab dem Schild, nicht vor dem Schild.
So sagen es die Richter
Fehlt das Schild mit Pfeil nach links bzw. in Fahrtrichtung (Beginn des Haltverbots) ist ein rückwirkendes Schild für sich allein jedoch mangels definiertem Beginn des Haltverbotsereichs rechtsunwirksam und muss daher nicht beachtet werden (BVerwG DAR 1975, 250 und VRS 49, 306; BayObLG VerkMitt. 76 10; OLG Hamm VRS 50 469; KG Berlin VRS 47 313)
und die sollten es wissen.
Gruß
Nostra
…und wenn ein nicht schildbegrenztes Halteverbot existiert?
Dann stellt sich die Frage im UP gar nicht, da dann kein Zeichen 283-30 steht.
Gruß
smalbop